Bei einem Todesfall wird auf Wunsch der Angehörigen die Sterbeglocke der Kirche geläutet. Das Läuten erfolgt völlig unabhängig von der Konfession. Das Läuten der Glocke erfolgt jedoch nicht automatisch. Der Kirchendiener muss durch die Angehörigen, Bestatter oder Pfarrer informiert werden.
Der Kirchendiener ist unter der Telefonnummer 06339/380 erreichbar.
Alternativ kann die Information auch an den Ortsbürgermeister unter der Telefonnummer 0172 / 90 74 711 zur weiteren Veranlassung übermittelt werden.