Siegerehrung "Unser Dorf hat Zukunft - Landesentscheid"
Am vergangenen Freitag fand im Saalbau in Neustadt a.d.W. im Rahmen einer Feierstunde die Siegerehrung aller 16 teilnehmenden Gemeinden im Landesentscheid statt. Bottenbach wurde beim Landesentscheid mit Bronze ausgezeichnet.
Die Preis wurde von Ministerpräsident Herrn Alexander Schweitzer und Innenminister Herrn Michael Ebling an die Bottenbacher Delegation (Klaus + Stefanie Weber, Beate Schnur sowie Iris Lange) überreicht. Das ist ein Erfolg, auf den alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Beteiligten mit Recht stolz sein dürfen.
Schweitzer und Ebling zeichnen Gewinner des Landesentscheids 2025 des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ aus
Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Innenminister Michael Ebling haben heute die Gewinner des Landesentscheids 2025 des Bundeswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ geehrt. Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im Saalbau in Neustadt an der Weinstraße nahmen rund 350 Gäste an der Preisverleihung teil, bei der die engagierten Ortsgemeinden für ihre herausragenden Leistungen in der Dorfentwicklung ausgezeichnet wurden.
„Ländliche Gemeinden sind das Herz unserer Heimat. Das rheinland-pfälzische Programm zur „Dorferneuerung“ unterstützt deshalb eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Dorflebens, um dieses weiterhin lebendig und attraktiv zu gestalten. Das bürgerschaftliche Engagement ist dabei ein zentraler Baustein, da dieses unser Zusammenleben ausmacht und direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität jedes Einzelnen hat. Ziel des Programms ist es, das Dorf als eigenständigen Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum zu erhalten und weiterzuentwickeln“, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer.
„Der Wettbewerb ‚Unser Dorf hat Zukunft‘ verdeutlicht immer wieder, mit welchem Engagement und welchem Gemeinschaftssinn die Menschen in unseren Dörfern ihre Lebensqualität weiterentwickeln. Denn: Überall dort, wo Menschen an einem Strang ziehen, entsteht Heimat mit Zukunft und genau das zeichnet Rheinland-Pfalz aus. Die zahlreichen Initiativen zeigen eindrucksvoll, wie viel Potenzial in unseren Dörfern steckt. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die sich mit großem Einsatz eingebracht und einen Beitrag zur positiven Entwicklung ihrer Gemeinden geleistet haben“, betonte Innenminister Michael Ebling im Rahmen der Veranstaltung.
Die 16 teilnehmenden Ortsgemeinden stellten sich einer Fachjury, die die Dörfer in den Bereichen soziales und kulturelles Leben, wirtschaftliche Entwicklung, Bau- und Grüngestaltung, ökologische Nachhaltigkeit sowie Zukunftsperspektiven bewertete. Besonders beeindruckte die Jury der starke Gemeinschaftsgeist und die Vielfalt der Projekte von nachhaltiger Ortsentwicklung über neue Treffpunkte bis hin zu innovativen Konzepten für Ehrenamt, Mobilität oder Daseinsvorsorge. Die Landesjury hat die 16 teilnehmenden Dörfer wie folgt bewertet. Die drei Erstplatzierten dürfen Rheinland-Pfalz im Bundesentscheid 2026 vertreten, der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ausgerichtet wird.
Goldgemeinden (Platz 1–3):
1. Platz: OG Ediger-Eller, LK Cochem-Zell 2. Platz: OG Bornheim, LK Südliche Weinstraße 3. Platz: OG Ziegenhain, LK Altenkirchen
Silbergemeinden (Platz 4–7):
4. Platz: OG Kirrweiler, LK Südliche Weinstraße 5. Platz: OG Rech, LK Ahrweiler 6. Platz: OG Buch, Rhein-Lahn-Kreis & OG Niederkirchen, LK Kaiserslautern 7. Platz: OG Quirnbach, LK Kusel
Bronzegemeinden (in alphabetischer Reihenfolge):
OG Bottenbach, LK Südwestpfalz; OG Neuerkirch, Rhein-Hunsrück-Kreis OG Oberkail, Eifelkreis Bitburg-Prüm; OG Oberraden, LK Neuwied OG Selbach, LK Altenkirchen; OG Wachenheim, LK Alzey-Worms OG Waldweiler, LK Trier-Saarburg; OG Weselberg, LK Südwestpfalz
Neben den Auszeichnungen mit Gold, Silber und Bronze werden drei Gemeinden mit einem Sonderpreis für besondere Projekte und Leistungen in den Bereichen „Kinder- und jugendfreundliche Dorferneuerung“, „Demografie“ und „Innenentwicklung“ ausgezeichnet.
Sonderpreis „Innenentwicklung“: OG Rech, LK Ahrweiler Sonderpreis „Demografie“: OG Quirnbach, LK Kusel Sonderpreis „Kinder- und jugendfreundliche Dorferneuerung“: OG Buch, Rhein-Lahn-Kreis
Der Wettbewerb wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgerichtet und findet alle drei Jahre statt. Er zeichnet Dörfer aus, die mit Eigeninitiative, Gemeinschaftsgeist und innovativen Ideen ihren Ort lebendig und zukunftsfähig gestalten. Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz führt den Wettbewerb auf Landesebene durch und hat bereits mehrfach rheinland-pfälzische Bundessieger hervorgebracht.
Die drei Erstplatzierten aus Rheinland-Pfalz, die Ortsgemeinden Ediger-Eller, Bornheim und Ziegenhain, werden das Land beim Bundesentscheid 2026 vertreten und ihre zukunftsweisenden Konzepte auf nationaler Ebene präsentieren. „Mit diesen engagierten Gemeinden zeigt Rheinland-Pfalz einmal mehr, dass der ländliche Raum voller Potenziale und Zukunftsperspektiven steckt“, so Ministerpräsident Schweitzer.
„‘Unser Dorf hat Zukunft‘ ist mehr als ein Wettbewerb – es ist ein Symbol für die starke und zukunftsfähige Gemeinschaft in den Dörfern von Rheinland-Pfalz. Der Wettbewerb bringt Menschen zusammen, fördert Ideen und stärkt das Wir-Gefühl. Alle 16 teilnehmenden Dörfer haben gezeigt, dass in der ländlichen Region viel bewegt wird und jeder Beitrag zählt, um Heimat lebenswert und zukunftsfähig zu gestalten“, so Ministerpräsident Schweitzer und Innenminister Ebling abschließend.
„Naturerlebnispfad Lambachtal“ erhält Preis vom Ideenwettbewerb Ehrenamt4.0.
Wir haben mit dem Projekt: Umgestaltung des Naturerlebnis Lambachtal- Digital & Pfälzisch am diesjährigen Ideenwettbewerb Ehrenamt 4.0 teilgenommen und wurden von der Jury als Preisträger ausgewählt.
Mit dem Ideenwettbewerb Ehrenamt 4.0, ein Projektbaustein aus dem Projekt „Digital in die Zukunft“ der Landesregierung RLP (Ein Projekt um zivilgesellschaftliche Organisationen auf ihrem Weg in die Digitalisierung zu unterstützen), sollen innovative digitale Lösungen in der Zivilgesellschaft gewürdigt, sichtbar gemacht und für eine Nachahmung geworben werden.
Über unser Projekt wird Anfang Dezember ein filmisches Kurz-Portrait erstellt. Hier werden die Projektidee, das Konzept und die Umsetzung erläutert. Der Film soll auf der Preisverleihung am 17.01.2026 in der Staatskanzlei in Mainz gezeigt werden und wird im Nachgang auf der Homepage des Landes Rheinland-Pfalz und Youtube veröffentlicht.
Was wurde eigentlich gemacht? Neben der Neubenennung und Aufwertung des Wanderweges Naturerlebnispfad Lambachtal wurden auf dem Weg Schautafeln aufgestellt. Passend zur Station gibt es kurze Informationen sowie einen QR-Code. Dieser kann mittels eines QR-Code-Scanners über das Smartphone abgerufen werden.
Die Verknüpfungen führen über die Bottenbacher Homepage zu Audiodateien mit kurzweiligen Anekdoten und Wissenswertes zum jeweiligen Standort. Alle Beiträge wurden von „Bottenbacher Zeitzeugen” im Bottenbacher Dialekt gesprochen.
Wir freuen uns über diese Anerkennung für unser Projekt
Die offizielle Einweihung soll im Frühjahr mit einer gemeinsamen Wanderung stattfinden.
Vertragsunterzeichnung für Windparkprojekt Bottenbach
Am vergangen Montag wurde bei der Eigentümerversammlung der Poolgesellschaft der Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen der Ortsgemeinde und den Stadtwerken Kaiserslautern für das Windparkprojekt Bottenbach von Herrn Dr. Arvid Blume (Vorstand Stadtwerke Kaiserslautern - Projektierer) und Klaus Weber als Vertreter der Ortsgemeinde unterschrieben.
Foto KW, Klaus Weber, Dr. Arvid Blume, Stadtwerke Kaiserslautern
Spielplatz wird über die Wintermonate geschlossen
aus sicherheits- und haftungsrechtlichen Gründen muss der Kinderspielplatz in der Zeit vom 1. Dezember 2025 bis 15. März 2026 geschlossen werden. Die Ortsgemeinde Bottenbach übernimmt für Personenschäden, die in der genannten Zeit aufgrund der widerrechtlichen Benutzung des Spielplatzes entstehen, keine Haftung. Ein Winterdienst findet auf dem Spielplatzgelände nicht statt. Ich bitte um Verständnis, da die Gemeinde während der Winterzeit nicht in der Lage ist, eine unfallfreie Nutzung des Kinderspielplatzes zu gewährleisten. Bitte informieren Sie auch die Kinder, dass das Benutzen der Spielgeräte auf eigene Gefahr geschieht und in dieser Zeit grundsätzlich nicht mehr möglich ist.
Klaus Weber Ortsbürgermeister Bottenbach
Gedenkfeier zum Volkstrauertag 2025
Danke an ALLE die an der Gedenkveranstaltung teilgenommen haben.
Dieser Tag ist ein stiller Tag, ein Tag des Erinnerns, des Mahnens und des Innehaltens. Er führt uns vor Augen, welches Leid Krieg, Gewalt und Hass über Menschen und ganze Gesellschaften bringen. Und er macht uns bewusst, welche Verantwortung wir tragen – für Frieden, für Zusammenhalt, für Menschlichkeit.
Ein herzlichen Dankeschön an
- die Schwarzen Husaren unter der Leitung von Erich Gingrich, die dieser Gedenkfeier – wie seit vielen Jahren – einen würdigen musikalischen Rahmen gaben,
- die Freiwilligen Feuerwehr Bottenbach, die wie stets die Kranzniederlegung übernimmt,
- den Förderverein Dorfgemeinschaft, der die Kosten des Kranzes für die örtlichen Vereine übernimmt
- den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge für seine wichtige Arbeit im In- und Ausland,
und ein besondere Dank an unserer Pfarrerin Verena Krüger, die mit Ihrem Beitrag uns alle mitgenommen hat.
Foto Weber
Erschließung des Baugebietes „Großer Busch II“
Zurzeit sind die Arbeiten zur Erschließung des Baugebietes „Großer Busch II“ im Zeitplan. Neben den Erdarbeiten auf dem Baufeld, muss unterhalb des Baubereichs ein Rückhaltebecken für das Oberflächenwasser errichtet werden.
"Unser Dorf hat Zukunft - Landesentscheid"
Am Dienstag, 30.09.2025 besuchte uns Nachmittags die Bewertungskommission für den Landesentscheid zum Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Nach der Begrüßung und Vorstellung der Kommission stellte Klaus Weber mit einer Präsentation Bottenbach, die Projekt, die Vereine sowie nach den Bewertungspunkten gewünschen Punkte vor. Danach ging es in die Fahrzeuge um die Projekte und das Dorf zu zeigen. Vorbei an der Grundschule ging es zum Spielplatz, weiter zur Grillhütte, zur neu sanierten Osterwaldhütte, zum Wiesebrunnen, danach Friedhof mit dem Startpunkt des neu gestalteten Naturerlebnispfad Lambachtal zurück zum Jugendraum.
Wieder im Dorfgemeinschaftshaus gab die Kommission in kurzen Worten eine positive Rückmeldung.
Jetzt müssen wir die Bewertung abwarten. Auf jedenfall freuen wir uns auf die Siegerehrung im November in Neustadt.
Ein herzlichen Dank an alle Bürgerinnen und Bürger die am Dienstag vor Ort waren sowie an den LandFrauenverein Bottenbach für die Übernahme der Bewirtung.
Weihnachtsbaum für Dorfplatz gesucht
Für die Aufstellung auf dem Dorfplatz in Bottenbach wird wieder ein Weihnachtsbaum gesucht.
Wer Interesse hat, einen entsprechenden Baum abzugeben, kann sich mit mir (0172-9074711) in Verbindung setzten. Der Baum wird kostenlos gefällt.
Tagesausflug der Ortsgemeinde
nach Metz
Einen schönen Tagesausflug erlebten die 48 Teilnehmer des diesjährigen Ausfluges der Ortsgemeinde Bottenbach nach Metz. Am Freitag, den 19.09.2025, ging es um 7.40Uhr mit dem Reisebus in Richtung Frankreich los. Nach einem kurzen Zwischenstopp an der St. Oranna Kapelle in Überherrn/Berus ging es 800 m weiter zum beliebten Aussichtspunkt mit dem Denkmal ‚Für die großen Europäer‘ (auch als Europa-Denkmal bekannt). Nach einem ausgiebigen Frühstück mit einem herrlichen Ausblick nach Frankreich ging es über eine landschaftlich sehr schöne Strecke weiter nach Metz. Nach eine kombinierte Stadtrundfahrt/Rundgang mit verschiedenen Ausstiegen an den attraktiven Plätzen fand zum Abschluss eine Führung durch die Kathedrale statt. Danach blieb genügend Zeit um die Stadt und die Markthalle zu erkunden. Auf dem Rückweg kehren wir zum Abendessen in die Maimühle in Perl ein. Die Rückkehr nach Bottenbach erfolgte wohlbehalten gegen 22.30 Uhr.
Vielen Dank an alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Ein großes Dankeschön geht an Dieter und Katrin Metz für die Planung und Organisation der Fahrt und das tolle Frühstück.
Ich hoffe auch für das nächste Jahr, wieder einen Tagesausflug anbieten zu können.
Foto: Andreas Guhr - Danke für die Bilder
Weitere Bilder sind unter BoBa-Aktiv/Tagesausflug der Ortsgemeinde/ 2025 Metz zu finden
Sanierung Wirtschaftsweg „Gabelsbach“
Zur Zeit wird der Wirtschaftsweg „Gabelsbach“ (Bereich Heinrich-Hütte zur Gabelsbachklamm) durch die Gemeindearbeiter in Eigenleistung saniert. Zur Verbesserung der Wasserführung und zur Vorsorge vor Schäden bei Starkregen werden Querrinnen aus Kopfsteinpflaster mit Betonfundament eingebaut. In gleicher Bauart wurden bereits im letzten Jahr Querrinnen am Wirtschaftsweg „Auf dem Erlen in Richtung Grillhütte“ Wasserrinnen hergestellt. Gebrachtes Kopfsteinpflaster ist noch ausreichend im Gemeindebestand. Die Bauart hat sich bewährt. Durch die Eigenleistung ist die Herstellung kostengünstig sowie langlebig. Die vorhandenen Wasserschäden und Gräben im Weg werden mit zertifiziertem Fräßmaterial sowie Schotter aufgefüllt und verdichtet.
Vielen Dank an die Gemeindearbeiter sowie Günther Rabung der mit seinem Teleskoblader die Arbeiten unterstützt.
Ferienfreizeit Bottenbach
Die Kinder der Freizeit vor der Abfahrt zum Tagesausflug ins Keltendorf Steinbach mit den Betreuern Alicia Mauchel, Lukas Veidt, Celine Weber (Hintere Reihe links) Jonah Schu, Amina Orschel ( Hintere Reihe rechts)
Diese Woche findet unter dem Motto „Ferien in der Heimat – Ferien in Bottenbach“ zum siebten Mal in Folge und zum fünften Mal in Eigenverantwortung der Ortsgemeinde Bottenbach eine Ferienfreizeit in Bottenbach statt.
Ein buntes Programm erwartet die Kinder und wird Sie hoffentlich durchweg begeistern. Insgesamt sind 36 Kinder bei der Freizeit angemeldet. Aus Bottenbach nehmen 6 Kinder teil. Die anderen Kinder kommen aus Kleinsteinhausen, Großsteinhausen, Riedelberg, Vinningen, Trulben, Hilst und Pirmasens.
Am Montag wurden nach der Kennenlernrund Turnbeutel bemalt und Nachmittags kam die Feuerwehr vorbei. Am Dienstag war der Kochkurs Landfrauen zum Thema „Schnelle Küche – auch was für Gäste!“ da gab es viel zu Probieren. Heute findet der Tagesausflug statt. Mit dem Bus ging es nach Steinbach ins Keltendorf. Neben der Führung gibt es verschiedene Workshops. Morgen geht es mit Martina Wagner, Fachfrau für Natur- und Umweltkunde in den Wald und am Freitag findet ein kleines Schnupper-Fussball-Training statt.. Zudem werden viele Basteleien angeboten, bei den alle mit viel Freude und Spaß dabei sind.
Vielen Dank an Celine Weber für die Organisation sowie an das gesamte Betreuerteam, an die Landfrauen für das tägliche Kochen und den Kochkurs, an die Feuerwehr Bottenbach, an Bernd Clauer vom Sportverein, an Frau Martina Wagner, für den Wald- und Umwelttag, an Dieter Metz, unseren Busfahrer sowie an alle Helfer und Unterstützer.
Beschädigung Schweitzerwald Rundweg
Der neue Schweitzerwald-Rundweg wurde im Bereich der Querung Lambach sowie in der Hangpassage am Lambacher Berg durch Reiter bzw. Pferdehufe beschädigt. Es wird daraufhin gewiesen, dass dieser Wanderpfad nicht für Reiter und Pferde geeignet ist. Die Gemeindearbeiter werden den Pfad wieder instand setzen und entsprechende Hinweisschilder am Talweg sowie Schweitzerwald-Rundweg aufstellen.
Bitte um Beachtung.
Ägidius-Quelle (Eggerlies-Brünnchen) am Talweg.
Die Gemeindearbeiter haben letzte Woche den Zugang zum Ägidiusbrunnen (Eggerlies-Brünnchen) freigelegt und mit Geländer gesichert. Die Quelle des Agidiusbrunnen liegt am Talweg hinter dem Bienenhaus. Der Zugang wird noch ausgeschildert. Nach der Überlieferung stammt der Name Ägidiusquelle von einem Mönch aus dem Kloster Hornbach der als Einsiedler im 700 Jahrhundert im Bereich der Quelle gelebt haben soll. Die Quelle diente von ca. 1932 bis Mitte der 60ziger Jahren des letzten Jahrhunderts als einer von mehreren Zuläufen für das Wasserhaus in der Lambach und sicherte somit zum Teil die Bottenbacher Waserversorgung.
Im Laufe der Zeit änderten sich die Aussprache und die Schreibweise der Ägidiusquelle. So ist in einigen Karten auch die Bezeichnung Eggerlies-Brunnen zu finden. Als eine Liese (Quelle) in einem Acker. Nach Erzählungen von älteren Bürgern aus Bottenbach diente die Quelle häufig der Erfrischung nach anstrengender Feldarbeit.
Fassadensanierung DGH Bottenbach
Letzte Woche wurde mit der Sanierung der Fassaden (Süd- und Westseite) am Dorfgemeinschaftshaus Bottenbach begonnen. Die Sanierung war notwendig, weil sich im Außenputz im Laufe der Jahre unzählig Risse gebildet hatten und sich sowohl der Unter- als auch der Oberputz an vielen Stellen vom Mauerwerk gelöst hatte.
An verschiedenen Stellen konnte dadurch Regenwasser ins Mauerwerk eindringen. Es bestand die Gefahr, dass aufgrund des eindringenden Wassers auch größere Feuchteschäden im Innenbereich entstehen. Deshalb musste ein Großteils des Außenputzes entfernt und auf das das Mauerwerk ein Haftgrund sowie ein neuer Grund- und Oberputz aufgetragen werden. Zur Verstärkung und Vorbeugung gegen Risse wird jetzt auf der gesamten Fläche ein Armierungsgewerbe eingearbeitet.
Die Arbeiten werden von der Gipserund Stukkateuergesellschaft mbH Hofmann & Holderbaum aus Pirmasens ausgeführt. Aus Kostengründen werden zunächst nur die beiden am stärksten betrofenen Gebäudeseiten saniert. Die Kosten der aktuell beauftragten Sanierungsarbeiten belaufen sich auf ca. 40.000,-- Euro.
Einweihung Rund-Wanderweg Schweitzerwald
Trotz der hohen Temperaturen waren viele Bürgerinnen und Bürger am vergangen Sonntag zur Einweihung des wiederhergestellten Schweitzerwald-Rundweg an die Grillhütte gekommen. Nach einer kurzen Begrüßen wurde vom „Nachfahren des Namensgebers“ Mathias Schweitzer der Wanderweg obligatorisch eröffnet.'
Viele Information bezüglich der Brunnen und Quellen, des neuen Wasserhauses, die Gestaltung des Naturerlebniswegs Lambachtal hatte Bürgermeister Klaus Weber auf der Strecke für die Wanderer.
Zurück an der Grillhütte hatten fleißige Helfer für kühle Getränke und frisch gegrillte Bratwürste gesorgt. Ein großes Dankeschön an alle Helfer für ihre Unterstützung.
Älteste Bürgerin von Bottenbach feierte Ihren 92. Geburtstag
Am 15. Juni 2025 feierte Frau Irmgard Süs ihren 92. Geburtstag. Frau Süs ist die älteste Einwohnerin von Bottenbach. Bürgermeister Klaus Weber überbrachte ihr die Glückwünsche der Ortsgemeinde. Frau Süs blickt auf ein vielseitiges Leben zurück. Ihre Kindheit in den Kriegsjahren, die Evakuierung von Bottenbach, die Jugend in der Nachkriegszeit mit dem Wiederaufbau, der frühe Tod ihres Vaters, so musste sie schon früh mit anpacken. 1961 heiratete sie ihren Mann Karl. Gemeinsam bewirtschafteten sie noch einige Jahre den kleinen Bauernhof. Gerne verbrachte Frau Süs auch Zeit bei den Landfrauen, bei denen sie vor über 70 Jahren Gründungsmitglied war. Wichtig war auch der Gesangsverein Bottenbach, bei dem sie und ihr Mann lang aktiv waren.
Foto: Weber; Die Jubilarin mit Ihren beiden Söhnen Martin und Thomas, Schwiegertochter Sigrid, Enkelsohn Jonas sowie Ortsbürgermeister Klaus Weber
Einweihung des Erweiterungsanbau „prot. Kindergarten Abenteuerland Bottenbach“
Nach dem Spatensicht am 11.08.2023 und dem Richtfest am 02.02.2024 konnten wir am vergangenen Samstag (14.06.2025) den Erweiterungsanbau des prot. Kindergarten Bottenbach im Rahmen des Sommerfestes einweihen. Die geplante Bauzeit von ca. 13 Monate konnte bis auf wenige Restarbeiten eingehalten werden. Bereits zu Beginn des Kindergartenjahres 2024/25 waren die Arbeiten innerhalb des Gebäudes weitestgehend abgeschlossen, so dass die Kinder bereits nach den Sommerferien 2024 die neuen Räume nutzen konnten. Lediglich die Außenanlage sowie die Photovoltaik- und Klimaanlage wurden noch in den letzten Monaten und Wochen fertiggestellt. Nach dem neuen Kindergartengesetz des Landes Rheinland-Pfalz sind die Kindergartenträger verpfichtet ein deutlich höheres Platzangebot für jedes Kind zur Verfügung zu stellen. Unter anderem muss zukünftig für jedes Kind ein Platz für Essen und Schlafen zu Verfügung stehen. Dies war aber im alten Gebäude nicht machbar. Durch den Anbau werden alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und es ist ausreichend Platz für 40 Kinder vorhanden. So wurde u.a. ein neuer Gruppenraum, Schlafraum, Sanitäranlage für die U3 Kinder, sowie Büround Personalraum geschafen. Ohne den Anbau wäre die gesetzliche Betriebserlaubnis auf lediglich 20 Kinder begrenzt worden. Dies hätte zur Folge gehabt, dass nicht alle Bottenbacher Kinder in dem örtlichen Kindergarten einen Platz gefunden hätten. Aufgrund der finanziellen Situation der ev. Kirchengemeinde war dieser keine Investition in den Kindergarten möglich und es droht die Beschränkung der Betriebserlaubnis. Um allen Bottenbacher Kindern den Kindergartenbesuch in Bottenbach zu ermöglichen und dadurch Bottenbach als Wohngemeinde attraktiv zu halten, wurde mit der prot. Kirchengemeinde eine finanzielle Beteiligung der Ortsgemeinde vereinbart. Durch die gute Zusammenarbeit zwischen Ortsgemeinde, Architekten (geplant und betreut wird das Projekt durch die Firma Grub Architekten und Ingenieure GmbH aus Zweibrücken) und prot. Kirchengemeinde (Frau Pfarrerin Verena Krüger und vom Prot. Kindertagesstättenverbund Zweibrücken Frau Gerda Huber) wurde die geplante Baukosten (795.000,- Euro) ledig um 0,5 % überschritten. Die Ortsgemeinde Bottenbach trägt einen Anteil von knapp 500.000,- Euro Die restlichen Kosten der rund 800.000,-- Euro Gesamtbaukosten übernimmt der Kreis und das Land. Der Eigenanteil der Ortsgemeinde in Höhe von 500.000,-- Euro ist eine große Investition in die Zukunft unserer Kinder! Davon konnte die Ortsgemeinde über 300.000,-- Euro aus dem vorhandenen positiven Kassenstand fnanzieren. Der Restbetrag wird kreditfnanziert. Zwischen der prot. Kirche und der Ortsgemeinde wurde ein Vertrag abgeschlossen, bei dem die Gemeinde den KiGa-Anbau als auch die Sachkosten in den nächsten zehn Jahren übernimmt. Sollte die prot. Kirche sich dazu entschließen die Trägerschaft nicht weiterzuführen, geht das gesamte Kindergartengebäude entschädigungsfrei an die Gemeinde über. Dadurch ist der Fortbestand des Kindergartens dauerhaft gesichert.
Im Rahmen der Einweihungsfeierlichkeiten wurde am Samstag auch der neue Name des Kindergartens bekannt gegeben. Auf Vorschlag des Kindergarten-Team unter Leitung von Anna-Maria Richter heißt der Kindergarten zukünftig“: Prot. Kindergarten Abenteuerland Bottenbach Mit einer Textänderung beim bekannten Lied „Abenteuerland“ stellten die Erzieherinnen gemeinsam mit den Kindern ihr Abenteuerland am Samstag vor.
Bei einer kleinen Auführung zeigten die Kinder, mit welcher Arbeit so ein Hausbau verbunden ist. Im Anschluss segnete Frau Pfarrerin Verena Krüger mit der Unterstützung der Kinder den Anbau.
Im Anschluss wurde das Sommerfest gefeiert, bei dem auch die Möglichkeit bestand, den Anbau und der Umgestaltung der vorh. Räume zu besichtigen.
Ein herzliches Dankschön an
Herrn Paul Zwezich (Firma Grub Architekten und Ingenieure GmbH), Frau Gerda Huber (Prot KiTa-Verbund Zweibrücken) Frau Verena Krüger (Pfarrerin Prot. Kirchengemeinde GroßsteinhausenBottenbach), Frau Anna-Maria Richter (Kindergartenleitung) mit Ihrem Team alle beteiligten Firmen für die gute Zusammenarbeit die Eltern und Kinder für die Geduld während der Bauphase den Elternbeirat und Förderkreis des Kindergartens Bottenbach
Neue Gartenhütte im Garten
Rechtzeitig zur Einweihung des Kindergartenanbaues wurde auch die neue Gartenhütte auf dem Kindergartengelände fertiggestellt. Diese konnte am Samstag ebenfalls im Rahmen des Sommerfestes eingeweiht werden. Finanziert und errichtet wurde die neue Gartenhütte vom „Förderkreis ev. Kindergarten e.V.“. Die neue Hütte ersetzt die bisherige alten Gartenhütte, die im Laufe der Zeit sehr marode wurde. Die Arbeiten wurden in Eigenleistung durch die Helfer des Förderkreises errichtet. Die Projektkosten der neuen Gartenhütte belaufen sich auf ca. 7.000,- €.
Die Alfred-Welter-Stiftung unterstütz dieses Projekt mit 1.000,00 €. Ein herzliches Dankeschön.
Neuer Fahrzeuganhänger für die Ortsgemeinde
Auf Grund Beschluss des Gemeinderates hat die Ortsgemeinde einen neuen Anhänger für den Kommunaltraktor erworben. Der Anhänger konnte diese Woche bei dem Vertragshändler in Münchweiler a.d.Rodalb abgeholt werden. Der neue Anhänger ersetzt den bisherigen alten Anhänger der Gemeinde, der über viele Jahre gute Dienste geleistet hat.
Bei dem neuen Anhänger handelt es sich um Qualitätsprodukt des deutschen Herstellers „MW Meyer“, der für den täglichen gebraucht ausgelegt ist. Der Hänger wurde zusätzlich mit Seitengitter, Stützfüßen und einer Auffahrrampe ausgestattet. Des Weiteren verfügt er über Alubordwände und einen Stahlboden sowie zur einfachen Nutzung der Kippfunktion über einen Hydraulikanschluss an den Traktor. Die Zuladung beträgt 2.000 kg. Der Gesamtpreis beläuft sich auf 6.139,-- Euro.
Die Kipperfunktion und größere Zuladung bringt den Gemeindearbeitern eine deutliche Arbeitserleichterung und Zeiteinsparung.
Besuch einer Delegation aus der Vulkaneifel in Bottenbach
Am Wochenende besuchte eine Delegation aus der Verbandsgemeinde Daun in der Vulkaneifel die Südwestpfalz. Die Delegation bestand sowohl aus Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeistern bzw. Beigeordneten als auch interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Um neue Inspirationen zu erhalten bzw. um Umsetzungsmöglichkeiten von Projektideen zu erleben, organisiert die Verbandsgemeinde Daun alle zwei Jahre eine zweitägige Exkursion in andere Landkreise bzw. Verbandsgemeinden.
Am Samstagnachmittag konnten wir die 34-köpfige Delegation in Bottenbach begrüßen. Nach der Begrüßung im Dorfgemeinschaftshaus und einer kleinen Präsentation ging es weiter zu einem Rundgang (Spielplatz, Freizeitgelände Grillhütte, Friedhof u.a.) durch Bottenbach. Der Abschluss fand in Weber’s Schnapskeller statt. Es fand ein guter Austausch über die Arbeiten und die umgesetzten Projekte in den Gemeinden statt. Auch wir konnten viele neue Erkenntnisse und Kontakte gewinnen.
Außer Bottenbach besuchte die Delegation in unserer Verbandsgemeinde noch die Ortsgemeinde Eppenbrunn mit den Schwerpunkten des Tante Enso – Dorfladens, die Adventure-Golf-Anlage und das neue Haus des Gastes. Im Weiteren wurde noch die Ölmühle in Hauenstein sowie das Projekt „Im Großen Garten – Mehrgenerationenwohnen“ in Kleinbundenbach besucht.
Foto: Beate Schnur – Rundgang im Dorf
Erweiterung des Freizeitgeländes an der Grillhütte um eine überdachten Lagerplatz für Brennholz
Das Freizeitgeländer an der Grillhütte wird derzeit um einen überdachten Lagerplatz für Brennholz erweitert. Bisher wurde das Brennholz für die Grillhütte immer im Freien gelagert. Dies führte in der Vergangenheit regelmäßig zu Problemen hinsichtlich Feuchtigkeit im Brennholz und sowie Unordnung in der Umgebung. Zur Beseitigung dieser Problematik wird derzeit in Eigenleistung durch die Gemeindearbeiter eine überdachte Lagerfäche errichtet. Das dazu benötigte Bauholz stammt aus abgestorbenen Borkenkäferfchten aus dem Bottenbacher Gemeindewald. Aus dem Stammholz wurde durch den Bottenbacher Benjamin Büchner mit einem mobilen Sägewerk Balken, Sparren und Bretter hergestellt. Von den Gemeindearbeitern wurde diese gehobelt und auf Länge und Gärung gebracht. In dieser Woche wurde die Holzkonstruktion errichtet. Die Fertigstellung soll im Laufe der nächsten Woche erfolgen. Vielen Dank an Benjamin Büchner sowie alle Helfer und Beteiligte. Ein besonderer Dank geht an die Gemeindearbeiter Semsodin Durgutovic und Martin Lang sowie seinen Helfer Mansor Mohamad aus Ägypten für Ihren besonderen Einsatz.
Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukuft“
Mit dem Sieg auf Kreisebene beim Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wurden wir für die Gebietsentscheid qualifiziert. In Rahmen dieses Wettbewerbs haben Gemeinden bis 3.000 Einwohner die Möglichkeit, sich und ihre Erfolge in der Dorfentwicklung zu präsentieren. Mit dem Dorfwettbewerb kann aufgezeigt werden, welche Einflussmöglichkeiten Bürgerinnen und Bürger haben, ihr Dorf selbst zu stärken und zu beleben. So kann der Wettbewerb hervorragende Beispiele dafür liefern, wie es im ländlichen Raum gelingt, ein lebenswertes Umfeld zu schaffen. Ziel des Wettbewerbs ist die Verbesserung der Zukunftsperspektiven in den Dörfern und die Steigerung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. Die Dorfgemeinschaft wird durch den Wettbewerb motiviert, aktiv an der Gestaltung des eigenen Dorfes und seiner Umgebung mitzuwirken. Der Wettbewerb trägt dazu bei, das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für ihre eigenen Einflussmöglichkeiten zu stärken und dadurch die bürgerschaftliche Mitwirkung zu intensivieren. Er sensibilisiert und schafft ein Bewusstsein für aktuelle Themen und Herausforderung der Zukunft, wie z.B. eine nachhaltige Energieversorgung oder interkommunale Zusammenarbeit. Der Wettbewerb will Ortsgemeinden, die auf diesem Gebiet vorbildliches leisten, anerkennen und herausstellen. Mit ihren beispielhaften Initiativen und Projekten regen sie auch weitere Orte zu eigenen Aktivitäten an.
Wesentliche Bereiche des bevorstehenden Wettbewerbs sind:
Unser Dorf ist ein guter Ort zum Leben: Impulse für die Infrastruktur;
Unser Dorf fördert Zusammenhalt: Ideen und Projekte für ein soziales Miteinander;
Unser Dorf ist zukunftsfähig: Antworten auf die Herausforderungen von Demografe und Klimawandel.
Zur Ermittlung der Teilnehmergemeinden am Bundesentscheid führt das Land einen Landeswettbewerb durch. Der Landeswettbewerb erfolgt dreistufig auf Kreis-, Gebiets- und Landesebene. Die Siegergemeinden mit der höchsten Punktzahl werden für den Bundesentscheid weiter gemeldet.
Am Montag, den 02.06.2025 um 10:00 Uhr wird uns die Bewertungskommission für den Gebietsentscheid besuchen.
Gerne sind interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vereinsvertreter herzlich eingeladen, zusammen mit Mitgliedern des Gemeinderates und mir unser Bottenbach zu präsentieren. (Treffpunkt 9:45 Uhr Dorfgemeinschaftshauses)
Klaus Weber Ortsbürgermeister
Förderzusage Leader Bürgerprojekt der LAG Pfälzer Wald Plus zur Aufwertung und Umbenennung des Bottenbacher Wanderweges 1 zum „Naturerlebnispfad Lambachtal“
Der Förderverein Dorfgemeinschaft Bottenbach e.V. hat eine Leader-Förderzugsage zur Aufwertung und Umbenennung des Wanderweges 1 zum „Naturerlebnispfad Lambachtal“ in Höhe von 2.000,-- Euro erhalten.
Der Wanderweg 1 in Bottenbach besteht seit vielen Jahren und verläuft über Wirtschaftswege und Pfade der Ortsgemeinde Bottenbach. Es handelt sich um einen Rundweg über die Schweizerwaldklamm ins Lambachtal und durch den Osterwald.
Der Wegführung verläuft entlang der im Rahmen des klimaangepassten Waldmanagement stillgelegten BAT-Flächen (Biotop/Altholz/Totholz-Konzept), vorbei an vielen ausgewiesenen Biotopbaumgruppen, verschiedenen Quellen, am ehemaligen Bottenbacher Wasserhaus vorbei und an der Lambach weiter. Zurück an dem zertifizierten Naturdenkmal „Dicke Eiche Bottenbach“, sowie an der Naturverjüngung Elsbeeren (streng geschützte Baumart), der neuen Schutzhütte Osterwald, der klimaresistenten Wiederaufforstung u.v.m.
Die Aufwertung besteht im Wesentlichen aus drei Säulen:
Im Rahmen der Ertüchtigung und Aufwertung sollen marode Stellen in der Wegeführung ausgebessert werden. Unter anderem soll die Brücke über die Lambach, welche im Zuge des Starkregen an Pfingsten 2024 beschädigt wurde, wieder an dem Betonfundament befestigt werden. Auch die Zugänglichkeit zur einer der Quelle der Lambach soll wieder freigeschnitten und zugänglich gemacht werden.
Information der Wanderer und Naturfreunde mit verschiedenen Schautafeln.
U.a. Aufklärung über das BAT-Konzept sowie das klimaangepasste Waldmanagement der Ortsgemeinde, Stilllegungsflächen im Wald, Naturverjüngung, heimische Baumarten, Lambachquelle als ehemalige Wasserversorgung von Bottenbach, Infos zum Wasserhaus, Naturdenkmal usw. Weitere Infos zur Region.
Aufklärung über Naturschutz, Biodiversität und Nachhaltigkeit. Aber auch Infos zu Bottenbacher Sagen und Myten (z.B. Sage vom Bottenbacher Reiterfelsen).
Darstellung und Erläuterung des Naturerlebnispfades Lambachtal multimedial, digital, pfälzisch z.B. direkter Abruf von Informationen und Podcasts über QR-Codes auf den Schautafeln. Die Podcasts werden im Pfälzer Dialekt hinterlegen. Zusätzlich Erweiterung der bestehenden Homepage des Fördervereins Dorfgemeinschaft mit Informationen zum Naturerlebnispfad, zur Region sowie zu anderen touristischen Highlights. Verlinkung mit der Tourismushomepage der Verbandsgemeinde und evtl. des Landkreises.
Die Umsetzung bis Oktober 2025 abgeschlossen sein und erfolgt in Eigenleistung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Bottenbach e.V.
Ostergruß 2025
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Die Osterfeiertage stehen vor der Tür. Für viele von uns bedeutet das Osterfest einen Neuanfang. Nicht nur die Natur erwacht aus ihrem Winterschlaf, auch die Menschen verbringen wieder mehr Zeit draußen und erfreuen sich an den warmen Sonnenstrahlen. Wir alle sollten die Osterzeit nutzen, um zur Ruhe zu kommen und Energie zu schöpfen.
Ich fühle mich auch mit denjenigen verbunden, denen es gerade nicht so gut geht und denen die Osterbotschaft Kraft und Hoffnung geben möge.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes und erholsames Osterfest und unseren Kleinsten einen fleißigen Osterhasen! Bleiben Sie gesund.
Klaus Weber Ortsbürgermeister
Bienenfreundlicher Blühstreifen auf dem Friedhofangelegt
Im Erweiterungsbereichs des Friedhofes wurden zwischen den Bäumen wieder die bienen- und insektenfreundlicher Blühstreifen angelegt und somit auch ein wichtiger Beitrag zur Artenvielfalt und zum Naturschutz geleistet. Hoffen wir, dass es dieses Jahr wieder alles blüht!
Einfahrt Wirtschaftsweg „Auf der Schwann“ kostenneutral erneuert
Der Einfahrtbereich von der Landstraße aus Richtung Vinningen kommend zum Wirtschaftsweg „Auf der Schwann“ wurde in den letzten Wochen saniert. Die Arbeiten fanden im Zuge der Kabelverlegung des Solarparks Walshausen nach Vinningen statt.
Unsere Gemeindearbeiter, verstärkt durch den Asylsuchenden Moataz Mansor aus Ägypten, führten die Pflasterarbeiten durch. Die Kosten für das gesamte Material und die dafür erforderlichen Transport- und Baggerarbeiten wurden von der Fa. Prokon übernommen. Durch die Zusammenarbeit entstand eine echte Win-Win-Situation und die Gemeinde konnte kostenneutral die Sanierung des maroden Einmündungsbereichs durchführen.
Einen herzlichen Dank an die Gemeindearbeiter und Moataz Mansor sowie an die Mitarbeiter des Baggerbetriebes Andreas Hehr aus Trulben für die geleistete Arbeit und gute Abstimmung.
Digital-Sprechstunde
Der Digital-Botschafter der VG PS-Land Herrn Jürgen Schneidmann bietet ihnen ab September einmal im Monat eine Digitale Sprechstunde an. Hier können alle Bürger und Bürgerinnen vorbeikommen, die irgendein Problem mit ihrem Smartphone oder PC/Lap-Top haben.
Diese wird immer am 1. Dienstag im Monat im kleinen Saal im Dorfgemeinschaftshaus in der Zeit von 14:30 bis 16:00 Uhr stattfinden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Desweitern werden gezielte Themenveranstaltung angeboten.
Sie erreichen Herrn Schneidmann unter Handynummer 015679 285871
Rückblich Infoveranstaltung Erneuerbare Energien in Bottenbach
Herr Hauck, Projektplaner der Firma Prokon, stellte das Projekt vor und beantwortete die Fragen der Bürger und Bürgerinnen.
Am 05.05.22 fand im DGH eine Informationsveranstaltung zum Thema: “Erneuerbare Energien – Schwerpunkt: Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage auf Bottenbacher Gemarkung“ statt.
Die Ortsgemeinde muss zur Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage einen Bebauungsplan aufstellen. Die Verfahrensschritte und das Vorgehen wurde bei der Infoveranstaltung erläutert.
Warum soll diese Photovoltaikanlage errichtet werden?
Um Natürliche Ressourcen zu nutzen, auch in Deutschland ist ausreichend Sonnenenergie vorhanden
Positive Energiebilanz die Amortisation der zur Herstellung aufgewendeten Energie wird nach 1 bis 1,5 Jahren erreicht.
höhere Flächeneffiziens im Vergleich zur Nutzung der Fläche zum Betrieb einer Biogasanlage (10-100 fache)
Kostengünstige und planbare Energiegewinnung, d.h. Solarenergie ist die günstigste Art Ökoenergie zu erzeugen und ist unabhängig von Energieträgern wie Öl und Gas
Der geplante Solarpark soll auf einer Fläche von 14 Hektar gebaut werden mit einer Nennleistung von 13,5 MWp. Die geschätzte Stromproduktion beläuft sich auf 15.120.000 kWh/a und könnte 17.400 Personen, dies entspricht nach dem Bundesverband der Energie und Wasserwirtschafts e.V. für 5800 3-Personen-Haushalte.
Bei dem Bau der Solaranlage kann die Fläche auch Parallel genutzt werden z.B. für Imker oder als Weideland für Schafe. Durch dies erhöht sich auch in diesem Bereich die Artenvielfalt sowie eine Wiederansiedlung von Pflanzen und Tieren ist möglich. Die Anlage wird auch komplett nach Nutzungsende wieder zurückgebaut, es findet keine Flächenversieglung statt.
Wirtschaftliche Chancen bestehen darin, kostengünstige regionale Energieversorgung und somit langfristig emissionsfreie Versorgung zu ermöglichen. Die Aufträge werden an Unternehmen vor Ort vergeben, z.B. Beauftragung von Leistungen in der Planungs-, Bau und Betriebsphasen. Die Mahd können Landwirte oder Schäfer vor Ort durchführen. Und die Gemeinde wird mit bis zu 0,2 ct/kWh eingespeister Strommenge beteiligt und bekommt eine Ausgleichszahlung für die Gemeindeflächen bei der Kabelverlegung.
In der nächsten Gemeinderatssitzung werden wir über das Projekt nochmals uns beraten und abstimmen.
Der geplante Solarpark könnte nach Stand der Planung im 1 Quartal 2024 betriebsbereit sein.
Falls Sie noch Fragen zum Solarpark haben, können Sie gerne montags in meine Sprechstunde kommen.
Wandertag der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land
Einweihung Themenwanderweg Schmugglerpfad Kröppen
Am Sonntag, beim Wandertag der VG, startete die Gruppe aus Bottenbach als Erste. Gleich nach der Eröffnungsrede, Ausgestattet mit dem Fragebogen zum Schmuggler-Cup, die "kleinen" mit dem Wanderbingo und dem Schmugglerpass ging es los. Über grüne Wiesen, bei herlichem Sonnenschein und einer tollen Aussicht.
Integriertes energetisches Quartierskonzept; Förderantrag der Gemeinde
Der schreckliche Krieg in der Ukraine und die aktuelle Entwicklung auf dem Energiemarkt macht sehr deutlich wie abhängig wir vom Import von fossilen Energieträgern sind. Im Jahre 2021 mussten in Deutschland insgesamt über 70 % der Energie importiert werden. Im Bereich der fossilen und atomaren Energieträger, wie Steinkohle, Mineralöl, Gas und Uran sind wir sogar zu fast 100 % abhängig vom Import. Damit einher gehen auch immense Verluste an Kaufkraft und Wertschöpfung, die aus der Region abfließen.
Des Weiteren sind die Auswirkungen des Klimawandels bedingt durch den hohen CO2-Ausstoß immer mehr zu spüren und werden in den kommenden Jahren zu riesigen Problemen führen.
Bei der Lösung dieser Probleme spielt zum einen die Erzeugung von erneuerbaren Energien wie Solarstrom, Biogas und Windkraft eine wichtige Rolle. Hier sind wir in Bottenbach auf gutem Wege und haben noch einiges vor, wie z.B. die geplante Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu der es am 05.05.2022 eine Bürgerversammlung im Dorfgemeinschaftshaus gibt.
Aber auch die Reduzierung des Energieverbrauchs ist sehr wichtig. Insbesondere der Energieverbrauch zur Heizung unserer Wohngebäude beinhaltet ein sehr großes Einsparpotential. Ohne eine effiziente Gebäudedämmung werden wir keine Klimaneutralität und keine Energieunabhängigkeit erreichen.
Bottenbach hat derzeit 739 Einwohner, welche sich auf 360 Wohnungen in 288 Gebäude aufteilen. Ein Großteil dieser Gebäude entspricht bei weitem nicht dem aktuell möglichen energieeffizienten Stand. Zur Reduzierung der Energiekosten beschäftigen sich derzeit viele private Wohnungs- und Gebäudeeigentümer mit dem Thema energetische Sanierung ihrer Gebäude.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat Bottenbach beschlossen, einen Förderantrag für ein sog. „integriertes energetisches Quartierskonzept“ zu stellen. Ziel ist es die Privatpersonen bei der energetischen Sanierung ihrer Wohnungen und Häuser zu unterstützen. Die Erarbeitung eines derartigen Konzeptes ist auch für den Bereich der Ortsgemeinde Bottenbach sinnvoll. Denn es wird nicht nur der Klimaschutz allgemein unterstützt, sondern auch konkret die Gebäudeeigentümer grundlegend über energetische Sanierungs- und Optimierungsmöglichkeiten sowie entsprechende Förderprogramme informiert.
Bei diesem Förderprogramm geht es darum, die energetische Effizienz in den Wohnhäusern zu verbessern, damit Energie einzusparen und Treibhausgasemissionen zu vermindern.
Das Förderprogramm zur energetischen Sanierung gliedert sich in 2 Teile:
1. Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes
2. Sanierungsmanagement und bauliche Förderung
Im ersten Schritt wird zunächst das sog. integrierte Quartierskonzept erstellt. Dieses zeigt das technische und wirtschaftliche Energieeinsparpotenzial der Wohngebäude im Sanierungsgebiet auf. Unter anderem wird im Rahmen des Quartierskonzeptes für jedes Gebäude im Sanierungsgebiet ein individueller Energiesteckbrief erstellt. In diesem Steckbrief wird der aktuelle Ist-Energiebedarf eines Gebäudes aufgezeigt und verschiedene Maßnahme aufgezeigt, um kurz-, mittel- und langfristig den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu reduziert. Auch eine Kostenschätzung für die jeweilige Sanierungsmaßnahme wird erstellt.
Das Konzept bildet eine zentrale Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die energetische Investitionsplanung und spätere Umsetzung. Bisher haben 11 Ortsgemeinden im Landkreis ein solches Konzept erstellt. 12 weitere Ortsgemeinden haben aktuell einen entsprechenden Förderantrag eingereicht. Die Förderung für das Konzept setzt sich aus 75 % KfW-Mitteln und wahrscheinlich zusätzlich zu 15 % aus Landesmitteln zusammen. Der Anteil der Gemeinde beläuft sich auf 10 %, was ungefähr einen Eigenanteil von 5.000,-- Euro entspricht. Für die Bürger ist das Konzept kostenlos.
Auf Grundlage des energetischen Quartierkonzeptes wird in einem zweiten Schritt ein förmliches Sanierungsgebiet innerhalb der Ortsgemeinde als Satzung ausgewiesen und ein sog. Sanierungsmanagement eingerichtet.
Das Fachbüro welches das Sanierungsmanagement durchführt, berät und betreut sämtliche Wohnungs- und Gebäudebesitzer im Sanierungsgebiet individuell über mögliche energetische Maßnahmen inkl. den verschiedenen Fördermöglichkeiten. Auch dies wird über die Fördermittel und den Eigenanteil der Ortsgemeinde finanziert und ist für die Bürger kostenlos.
Sollte sich ein Wohnungs- oder Gebäudeeigentümer im Sanierungsgebiet danach für eine energetische Sanierung entschließen, kann er zusätzlich zu den verschiedenen individuellen Förderprogram seinen verbleibenden Eigenanteil noch zu 90 % steuerlich abschreiben. Bei vermieteten Gebäuden ist eine Sonderabschreibung sogar bis zu 100 % möglich. Dies stellt einen erheblichen finanziellen Anreiz für alle Wohnungs- und Gebäudebesitzer dar. Ohne Quartierskonzept und förmliches Sanierungsgebiet schließen die meisten Förderprogramm eine zusätzliche steuerliche Abschreibung aus bzw. die steuerliche Abschreibung ist auf 20 % der Investitionskosten begrenzt.
Mit dem Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines energetischen Quartierskonzept wurde der erste Schritt für die spätere Ausweisung eines Sanierungsgebietes und Sanierungsmanagement gemacht.
Verunreinigung durch Hundekot
Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Anwohnern wird nochmals an die Hundehalter appelliert, darauf zu achten, dass die Hunde nicht ihre Notdurft auf Gehwegen, öffentlichen Grünflächen oder sogar in privaten Vorgärten verrichten. Ggfs. bitte ich die Hinterlassenschaften zu entfernen und über die Mülltonne zu entsorgen. Keinesfalls sollten die sog. Kotbeutel“ aber im den Straßengully geworfen werden. Dies kann zu Verstopfungen der Sickerkästen führen. Aus der Straße „Waldstraße“ liegen Meldungen vor, dass Hunde immer wieder vor fremden Hausgrundstücke ihr Geschäft verrichten.
Ich kann die diesbezügliche Empörung der Anwohner verstehen und bitte jeden Hundehalter um Einsicht und Rücksichtnahme.
Schwere Schäden an den Wirtschaftswegen durch den Starkregen letzte Woche
Durch den „Starkregen“ am vergangenen Sonntag, den 06.02.2022, sind mehrere Wirtschaftswege in der Bottenbacher Gemarkung schwer beschädigt worden. Die Wege wurden durch die enormen Wassermassen so stark ausgewaschen, dass sie teilweise nicht mehr befahrbar sind. Insbesondere am Verbindungsweg hinter dem Friedhof zur Grillhütte sowie in der Lambach in Höhe des alten Wasserhaus (Wanderweg 1) sind sehr große Schäden entstanden.
Die Ortsgemeinde wird in den nächsten Wochen die Wege ausbessern und verstärken.
In der Lambach wird der Wanderweg 1 im Bereich der vorhandenen Betonrinne zusätzlich mit einer Fußgängerbrücke versehen. Geeignetes Schottermaterial zur Verstärkung der Wirtschaftswege ist vorhanden. Dieses stammt aus dem Rückbau der Bautrasse zu den Windrädern auf der Stausteinerhöhe und ist momentan auf dem gemeindlichen Bauhof zwischengelagert. Sobald die Witterung es zulässt, wird mit den Arbeiten begonnen. Bis dahin bitte ich um Verständnis, dass es zu Beeinträchtigungen auf den Wirtschaftswegen kommt.
Förderung von Naturverjüngung und Wiederaufforstung im Gemeindewald
Dicke Eiche im Sommer 2021
Im Nachgang zur bereits am 17.01.2022 erfolgten Spendenübergabe durch den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Südwestpfalz, Herrn Peter Kuntz, wurde uns durch die Sparkasse und das Forstamt Westrich ein Erläuterungsschild zur Verfügung gestellt. Das Schild wurde am Hordengatter der Naturverjügung angebracht. Die mit dem Hordengatter eingezäunte Naturverjüngung befindet sich im Eingangsbereich des Osterwaldes.
Das innerhalb des Hordengatters liegende Todholz wurde in Absprache mit dem Forstamt Westrich extra nicht entfernt und soll den kleinen aufkommenden Baumsamen zunächst Schutz und nach der Verrottung als langzeit Düngung dienen.
Im Eingangsbereich des Osterwaldes sind die zwei verschiedenen Arten von Wiederauffostung zu sehen. Zum einen die Anpflanzung von vorgezogenen Setzlingen, inkl. Schutz vor Wildverbiss durch Schutzhüllen. Die Kunststoffhüllen müssen voraussichtlich noch weitere 3-4 Jahre die jungen Bäume vor Wildverbiss schützen. Erst wenn die Spitze des jungen Baumes außer Reichweite des Wildes ist, können die Schutzhüllen entfernt und wiederverwendet werden. Ein Vorteil der Schutzhüllen ist die Wiederverwendbarkeit sowie Möglichkeit, dass das Rehwild zugang zu den Baumzwischenräumen hat und dort weiterhin Nahrung findet.
Der große Vorteil der Naturverjüngung im Hordengatter ist der wesentlich bessere Anwuchs der jungen Bäume. Da Setzlinge zunächst nach der Einpflanzung wieder neu feste Wurzeln bilden müssen, besteht insbesondere bei großer Trockenheit die Gefahr, dass diese bereits im ersten Jahr verdürren. Allerdings haben Hordengatter den Nachteil, dass sie keinen Zugang für Wild bieten und die Baumzwischenräume nicht als Nahrungsquelle zur Verfügung stehen. Des Weiteren müssen Hordengatter regelmäßig auf Geschlossenheit und Unversehrtheit kontrolliert werden, denn ein Schaden am Hordengatter und das Eindringen von Rehwild kann in kurzer Zeit zum Totalausfall der Naturverjüngung führen.
Beide Methoden haben Vor- und Nachteile. Im Eingangsbereich des Osterwaldes wurde deshalb eine Mischung aus beiden Methoden der Wiederaufforstung gewählt.
Nochmals vielen Dank an die Sparkasse Südwestpfalz für das finanzielle Engagement sowie an das Forstamt Westrich für die geleistete Arbeit.
Die Naturverjüngung befindet sich in der Nähe des Naturdenkmals „Dicke Eiche Bottenbach“.
Die Rechtsverordnung des Landkreises Südwestpfalz zum Schutz des Baumes ist zwischenzeitlich in Kraft. Vorausgesetzt die Corona-Lage lässt im Frühjahr einen offiziellen Akt zu, werden wir die unter Schutzstellung in einem kleinen Festakt würdigen. Zum Schutz des Baumes erfolgen im Februar in Abstimmung mit dem Forstamt Westrich sowie mit der Unteren Naturschutzbehörde noch verschiedene Freischneidearbeiten. Bei diesen Arbeiten werden insbesondere die dünnen Buchen, welche in die Krone unseren „Dicke Eiche“ hineinragen, zurückgenommen.
Der Termin und der Umfang der Feierlichkeiten zur unter Schutzstellung des Naturdenkmals „Dicke Eiche Bottenbach“ wird in der Gemeinderatssitzung am 08.02.2022 festgelegt. Danach erfolgt auch eine entsprechende Beschilderung. Da die „Dicke Eiche“ bewiesen hat, dass sie besonders robust und standsicher ist und den Widrigkeiten von vielen Jahrhunderten getrotzt hat, sind auch die Samen der Eiche besonders wertvoll. Es ist deshalb vorgesehen in sog. Mastjahren die Eicheln einzusammeln und an geeigneten Stellen im Wald als Naturverjüngung auszubringen. Auch hier wäre dann zum Schutz der Naturverjüngung Hordengatter erforderlich. Unsere „Dicke Eiche“ könnte dadurch einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Bottenbach
Foto Prokon/Weber: Die farblich markierten Felder stellen die gesamte (maximale) Potentialfläche dar. Innerhalb diese Fläche kann sich der Gemeinderat die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage vorstellen.
Der Gemeinderat Bottenbach hat in seiner Sitzung vom 02.12.2021 im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses eine Potentialfläche für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Bottenbach abgegrenzt und beschlossen, die Vorbereitungsarbeiten zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten und die Verhandlungen zur Ausgestaltung des städtebaulichen Vertrages mit dem Projektierer (Firma Prokon Regenerative Energien eG aus Mainz) zu führen.
Anders als bei Windkraft handelt es sich bei einer Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht um ein baurechtlich privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Damit eine entsprechende PV-Anlage errichtet werden kann, muss ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegen. Die Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans obliegt der Gemeinde.
Im Bebauungsplanverfahren werden sämtliche Träger öffentlicher Belange beteiligt. Auch die Bürger können Einwände vorbringen. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine Abwägung im Einzelfall. Außerdem muss in einem Parallelverfahren auch der Flächennutzungsplan durch die Verbandsgemeinde ein entsprechendes Sondergebiet ausweisen.
Vor der Aufstellung des Bebauungsplans steht zunächst einmal die grundsätzliche Auswahl und Festlegung einer Potentialfläche. Bei der Auswahl der Potentialfläche hat der Gemeinderat Bottenbach verschiedene Dinge beachtet. Neben der Berücksichtigung von Ausrichtung, Sonneneinstrahlung und Einspeisepunkt war das Hauptkriterium für den Gemeinderat, dass der mögliche Standort so gewählt wird, dass eine Beeinträchtigung für die Einwohner und die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Bottenbach möglichst ausgeschlossen werden können und die visuelle Wirkung der Anlage minimiert wird.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Anlage rechtlich nicht auf sogenannter „Vorrangfläche Landwirtschaft“ (gesondert im Flächennutzungsplan ausgewiesen), errichtet werden darf. Diese sog. Vorrangfläche Landwirtschaft umfasst in Bottenbach den Großteil der Gemarkung.
Auf Grundlage dieser Faktoren hat der Gemeinderat hat die potentiell geeigneten Flächen besichtigt. Die ausgewählte Potentialfläche ist in der in der beiliegenden Karte eingezeichnet und befindet sich in der Gewanne „Im Fliegenbusch“ und „Im Birkenbusch“. Die Potentialfläche ist aufgrund seiner Lage und Hangneigung sehr wenig vom Ort einsehbar. Zusätzlich würde zur Minimierung der visuellen Wirkung der Anlage um die gesamte Fläche noch ein drei Meter breiter und mehrere Meter hoher „Heckenstreifen“ gepflanzt werden
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Bottenbacher Gemarkung hat die Ortsgemeinde Bottenbach aktiv die Möglichkeit einen Beitrag zur Erzeugung von erneuerbaren Energien und somit zum Klimaschutz zu leisten. Gleichzeitig kann i.V.m. der planungsrechtlichen Zuständigkeit die Ortsgemeinde steuernd darauf hinwirken, dass Gemeinwohlinteressen der Bevölkerung und der Ortsgemeinde gewahrt bleiben.
Solarenergieanlagen sind die derzeit kostengünstigsten stromerzeugenden Anlagen mit unter 6 Ct/kWh Stromgestehungskosten. Der sog. Grenzkostenpreis bei Solar ist ebenfalls unschlagbar günstig, da die zugeführte Energie (Sonne) kostenlos zur Verfügung steht.
Zusätzlich würde die Ortsgemeinde auch finanziell von einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf ihrer Gemarkung profitieren. Mit der letzten Änderung des EEG (Energie-Einspeisegesetz) im Juli 2021 wurde in § 6 eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden beim Ausbau erneuerbarer Energie geregelt. Demnach erhält die Standortgemeinde 0,2 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde. Dadurch könnte die Ortsgemeinde Bottenbach pro Megawatt installierter Leistung (entspricht rd. einer Gigawattstunde Stromertrag/Jahr) einen Betrag von bis zu 2.000,-- Euro und Jahr erhalten. Auf der Potentialfläche wäre eine Anlage mit einer Einspeiseleistung von bis zu 13,5 Megawatt möglich. Über die Laufzeit der Anlage wären deshalb Einnahmen für die Ortsgemeinde von über 500.000,-- Euro möglich.
Die Kosten für das gesamte bauplanungsrechtliche Verfahren (die Aufstellung des Bebauungsplans, Änderung FNP) würden von dem Projektierer übernommen. Derzeit laufen die Gespräche des Projektierers mit den Grundstückseigentümern.
Die tatsächliche Realisierung des Vorhabens ist wie aufgeführt noch von vielen Punkten abhängig (Verhandlungen Grundstückseigentümer, Aufstellung Bebauungsplan, Änderung Flächennutzungsplan, evtl. Zielabweichungsverfahren Raumordnungsplan, Stellungnahme Landwirtschaftskammer, städtebaulicher Vertrag mit Projektierer etc.). Sobald sich eine Realisierung konkreter abzeichnet, erfolgt eine Bürgerversammlung.
Geschenke für die Seniorinnen und Senioren von Bottenbach
Am letzten Sonntag, den 2. Adventssonntag haben die Nikoläuse vom Gemeinderat an alle Bottenbacher Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren eine kleine Nikolaustüte mit leckeren Dingen aus der Vorweihnachtszeit verschenkt. Insgesamt wurden 140 Geschenktüten verteilt. Auch mit kleinen Dingen kann man in dieser schwierigen Zeit eine Freude bereiten. Die Rückmeldung waren alle sehr positiv.
Vielen Dank an die Helfer und Unterstützer.
Förderung von Naturverjüngung im Gemeindewald durch die Sparkasse Südwestpfalz
Die Sparkasse Südwestpfalz fördert mit einem Betrag von 1.000,-- Euro die Naturverjüngung von Eichen und Elsbeeren im Bottenbacher Gemeindewald. Als „Naturverjüngung“ wird in der Forstwirtschaft ein durch herabgefallene oder angeflogene Samen von umstehenden Bäumen oder durch Stockausschlag entstehender Nachwuchs-Waldbestand oder Teilbestand bezeichnet.
Naturverjüngung bietet viele Vorteile gegenüber der Pflanzung wie z.B. eine ungestörte Wurzelentwicklung und eine bessere Vitalität und Stabilität der Bäume. Um eine zielgerichtete Naturverjüngung zu erreichen, sind unterschiedliche Maßnahmen – abhängig von der Bestandsart – möglich. In unserem Fall werden mit dem Förderbetrag mehrere Hordengatter (Kleinzäune aus Fichtenlatten) zum Schutz der kleinen Bäume und Naturverjüngung errichtet. Die Hordengatter werden punktuell an verschiedenen Stellen im Eingangsbereich des Osterwalder aufgestellt. Vielen Dank an die Sparkasse Südwestpfalz für das finanzielle Engagement sowie an das Forstamt Westrich für die geleistete Arbeit.
Ortschild entwendet
In der Zeit vom 19.10. - 23.10.2021 wurden in Bottenbach mehrere Verkehrsschilder abmontiert und entwendet. Darunter auch das Ortsschild Ortseingang aus Fahrtrichtung Vinningen kommend sowie zwei Schilder in der verlängerten Schulstraße (Höhe vom Spielplatz) und ein Schild in der Vinninger Straße Einmündung Schulstraße. Auch in der Pirmasenser Straße wurde versucht, das Ortsschild zu entwenden. Da nicht alle Schrauben gelöst werden konnten, blieb es hier allerdings bei dem Versuch. Das fehlende Ortsschild wird auf Kosten des Landesbetriebes Mobilität ersetzt. Die innerörtlichen Schilder müssen auf Kosten der Ortsgemeinde neu angebracht werden. Um den Diebstahl zukünftig zu erschweren, werden die neuen Schilder nicht mehr geschraubt, sondern genietet.
Durch den Diebstahl fallen der Gemeinde wieder unnötige Kosten und Arbeitsaufwand an. Wer diesbezüglich Beobachtungen gemacht hat oder Hinweise zu den Verursachern geben kann, bitte ich sich bei mir zu melden. Für Hinweise die zu Überführung der Täter führt, setzte ich privat eine Belohnung von 100,-- Euro aus.
Bekanntmachung der Beitragssatzung Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Bottenbach
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege der Gemeinde Bottenbach vom 21.10.2021
Der Ortsgemeinderat Bottenbach hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) sowie des § 2 Abs. 1 und der §§ 7, 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in seiner Sitzung am 21.10.2021 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
Inhaltsübersicht
§ 1
Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen
Seite 2
§ 2
Beitragsgegenstand
Seite 2
§ 3
Beitragsmaßstab
Seite 2
§ 4
Beitragsschuldner
Seite 2
§ 5
Beitragsermittlung
Seite 2
§ 6
Gemeindeanteil
Seite 2
§ 7
Behandlung von Jagdpachtanteilen
Seite 3
§ 8
Entstehung des Beitragsanspruchs
Seite 3
§ 9
Fälligkeit
Seite 3
§ 10
Vorausleistungen
Seite 3
§ 11
Öffentliche Last
Seite 3
§ 12
In-Kraft-Treten
Seite 3
§ 1 Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen
(1)
Die Gemeinde Bottenbach erhebt wiederkehrende Beiträge für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen.
(2)
Beiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.
§ 2 Beitragsgegenstand
(1)
Der Beitragspflicht unterliegen alle im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemeinde Bottenbach gelegenen Grundstücke, die durch Feld-oder Waldwege erschlossen sind.
(2)
Ein Grundstück ist durch Feld- oder Waldweg erschlossen, wenn die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit besteht, ein Grundstück oder einen Grundstücksteil zu Bewirtschaftungszwecken über diese Wege zu erreichen. Hierbei ist es unbeachtlich, ob es unmittelbar an einen Feld- oder Waldweg angrenzt oder nur mittelbar über andere Grundstücke erschlossen wird.
§ 3 Beitragsmaßstab
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.
§ 4 Beitragsschuldner
Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist.
§ 5 Beitragsermittlung
Der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages werden die tatsächlichen jährlichen Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten zugrunde gelegt (Jährlichkeitsprinzip).
§ 6 Gemeindeanteil
Zur Abdeckung des Verkehrs, der nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist, insbesondere durch anderweitige, d. h. nicht land- und forstwirtschaftliche Nutzungen des Wegenetzes, welche einen spezifischen Unterhaltungsbedarf auslösen, wird ein Gemeindeanteil von 5 % festgesetzt.
§ 7 Behandlung von Jagdpachtanteilen
(1)
Von den beitragsfähigen Aufwendungen und Kosten sind Einnahmeüberschüsse aus der Jagdverpachtung und ähnlichem abzuziehen, die die Grundstückseigentümer, ihre Vereinigungen oder Körperschaften für die Herstellung, den Ausbau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege der Gemeinde Bottenbach zur Verfügung stellen, wenn nicht Auszahlungsansprüchen von Grundstückseigentümern entsprochen wird; anderenfalls ist nach Absatz 2 zu verfahren.
(2)
Werden der Gemeinde Bottenbach Einnahmeüberschüsse aus der Jagdverpachtung und ähnlichem nicht von allen Beitragsschuldnern zur Verfügung gestellt, so sind die der Gemeinde Bottenbach zufließenden Beiträge auf die Beiträge der Beitragsschuldner, die keine Auszahlungsansprüche gestellt haben, entsprechend anzurechnen.
§ 8 Entstehung des Beitragsanspruchs
Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr.
§ 9 Fälligkeit
Die Beiträge werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
§ 10 Vorausleistungen
(1)
Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde BottenbachVorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden.
(2)
Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen.
§ 11 Öffentliche Last
Der Wegebeitrag nach dieser Satzung liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück.
§ 12 In-Kraft-Treten
(1)
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft.
(2)
Gleichzeitig treten außer Kraft: Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Bottenbach vom 14.05.1996.
(3)
Soweit Beitragsansprüche nach den in Absatz 2 aufgehobenen Satzungen entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter.
Bottenbach, 21.10.2021
gez.Weber, Ortsbürgermeister
Diese Satzung wird hiermit bekannt gemacht.
Hinweis:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1.
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2.
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Pirmasens, 8. November 2021
gez.
Seebach, Bürgermeisterin
Gratulation zur Deutschen Jugendmeisterschaft im Universal-Trap-Schießen
Die Ortsgemeinde Bottenbach gratuliert Moritz Weber zum Gewinn der Deutschen Meisterschaft im Universaltrapschießen in der Juniorklasse des Deutschen Schützenbundes (DSB).
Bild L.Feldner: Beate Schnur, Mortiz Weber, Klaus Weber und Timo Zander bei der Gratulation für die Meisterschaft
Am 25. Und 26. September 2021 fanden in Wiesbaden die Deutschen Meisterschaften im Universaltrap statt. Unter Trap versteht man Wurfscheibenschießen (Tontaubenschießen) mit einer Schrotflinte. Für Trap-Schießen benötigt man neben einer ausgefeilten Schießtechnik eine gute Konzentrationsfähigkeit, eine gute Hand-Auge-Koordination sowie mentale Stärke.
Der Unterschied zwischen Trap und Universaltrap besteht in der Schießanlage. Die Anzahl der Wurfmaschinen und der Variation der Wurfrichtung ist unterschiedlich und nicht vorhersehbar. Beim Trap wird die Wurfscheibe von einem Punkt in verschiedene Richtungen abgeworfen. Beim Universaltrap werden fünf Wurfmaschinen eingesetzt. Die Wurfscheiben werden während der Runde, die aus 25 Wurfscheiben besteht, von jeder der fünf Positionen in unbekannter Reihenfolge abgeworfen. Dabei erreichen die Wurfscheiben eine Geschwindigkeit von bis zu 70 km/h. Beim Wettkampf werden fünf Runden mit jeweils 25 Wurfscheiben, insgesamt 125 Wurfscheiben, geschossen. Moritz gewann mit erheblichem Vorsprung zum Zweitplatzierten.
Die Mannschaft aus Pirmasens erreichte bei der Deutschen Meisterschaft im Gesamtergebnis nach einem spannenden Kampf gegen die Mannschaft aus Hamburg einen sehr guten 6. Platz. Die Einzelergebnisse der Pirmasenser Mannschaft zählten zu den besten aus Deutschland.
Die Ortsgemeinde Bottenbach wünscht Moritz Weber auch für die Zukunft viel Erfolg im Schießsport und ist stolz darauf, dass ein Deutschen Meister in Bottenbach heimisch ist.
Rückblick Arbeitseinsatz Spielplatz
Beim Arbeitseinsatz am vergangenen Samstag wurde am Spielplatz gearbeitet. Unter anderem wurde ein Zwischenboden am großen Rutschenturm erneuert sowie die Betoneinfassung vom Podest des Turmes auf dem großen Hügel wurde mit Erde angefüllt. Vielen Dank an alle Beteiligte.
Besonderer Dank geht an Günther Rabung der durch den Einsatz seines Teleskopladers die Auffüllung der Erde auf dem Hügel wesentlich erleichtert hat. Im weiteren wurde an der Spielzeugkiste am Sandkasten ein zweiter Gasdruckstoßdämpfer eingebaut.
Hofladen "Es Krebse"
Am Mittwoch, den 02.06.2021 um 16.30 Uhr wird der Bottenbacher Hofladen „Es Krebse“; Mittelgasse 10, 66504 Bottenbach offiziell eröffnet. Zur kleinen Feier wird auch die Verbandsbürgermeisterin Frau Seebach erwartet.
Neben den eigenen Milchprodukten (Milch, Joghurt, Frischkäse) und Fleischverkauf (Hackfleisch, Burger Patties, Grill- und Bratwürste Verschiedenes Teile vom Rind z.B. Braten- und Suppenfleisch) bietet der Hofladen auch Produkten aus der Region wie z.B. selbstgemachte Nudeln vom Berghof Dellfeld, Honig des Imkers Dahl, Kröppen an. Auf Vorbestellung kann man Samstags frische Backwaren der Bäckerei Bastian, Petersbächel bekommen. Der Hofladen ist Dienstags von 15-18 Uhr, Donnertags von 9-12 Uhr, Freitags von 15-18 Uhr sowie Samstags von 7-12 Uhr geöffnet.
„Es Krebse“ erreichen Sie unter Tel. 0176-64267523. Gerne werden Vorbestellungen entgegengenommen.
Neuer Kommunaltraktor für Bottenbach
Übergabe des Kommunaltraktors durch den Zweibrücker Landmaschinenhändler Sebald OHG
Für die täglichen Arbeiten in der Ortsgemeinde wurde ein Kommunalschlepper angeschafft. Es handelt sich um das Modell TM 3267 AHLK der Marke Iseki. Bei der Firma Iseki handelt es sich um einen renommierten japanischen Hersteller, der sich seit über 50 Jahren auf die Produktion von Kompakt- und Kommunalschleppern spezialisiert hat. Der Schlepper verfügt über eine vollständige Kommunalausrüstung. Dazu gehören Allrad, Servolenkung, Differenzialsperre, einen dreistufigen hydrostatischer Fahrantrieb mit einer Endgeschwindigkeit von 25 km/h, eine Front- und Heckhydraulik, insgesamt drei Anbauräume mit Zapfwellenantrieb (Front-, Mittel- und Heckzapfwelle), umfangreiche Hydraulikanschlüsse an Front und Heck, eine geräuschgedämmte, staubgeschützte Kabine mit Heizung und Gebläse, sowie vieles mehr. Der Schlepper ist ausgestattet mit einem 3-Zylinder Dieselmotor mit 27 PS aus 1500ccm Hubraum. Die zugelassene Zugleistung beträgt 3 Tonnen und die reine Zuladung auf das Fahrzeug 1.400 kg. Neben vielen weiteren nützlichen Details verfügt der Schlepper über eine vollständige werkseitige Winterdienst-Versiegelung und ist somit auch bestens für den Einsatz im Schnee und Salz gerüstet.
Der Kommunalschlepper soll den weiterhin vorhandenen Radlader der Ortsgemeinde entlasten. Aufgrund der kompakten Bauweise kann der Schlepper auch schmale und enge Stellen wie z.B. die Zwischenweg auf dem Friedhof, Spielplatz etc. befahren. Für die nächsten Jahre ist nach und nach die Anschaffung verschiedener Anbaugeräte wie Schneeschild, Kehrbesen, Mähwerk, Mulcher etc. geplant. Ein gebrauchter PKW-Anhänger in der passenden Größe wurde der Ortsgemeinde von einem Bottenbacher Bürger geschenkt. Vielen Dank an den Spender.
Einwurfzeiten von Altglas in Glascontainer
Aus gegebenem Anlass möchten wir insbesondere wegen zunehmender Störung der Mittags- und Nachtruhe auf die folgenden Einwurfzeiten an den öffentlich aufgestellten Altglascontainern hinweisen:
Der Einwurf von Altglas ist nur an Werktagen von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr erlaubt.
An Sonn- und Feiertagen darf kein Altglas in die Container eingeworfen werden.
Wir bitten insbesondere aus Rücksicht zu den in der Nähe der Glascontainer wohnenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern um Beachtung der Einwurfzeiten.
Anliegerversammlung „Am Großen Busch“
Die geplante Anliegerversammlung der Straße „Am Großen Busch“ zur Besprechung der Änderung des bestehenden Bebauungsplans bzgl. Ausgleichsfläche kann aufgrund der geltenden Corona-Auflagen leider noch immer nicht durchgeführt werden. Sobald die Corona-Bekämpfungsverordnung diesbezüglich geändert wird, erfolgt umgehend und kurzfristig die Durchführung einer Anliegerversammlung. Ggfs. wird die Versammlung auch vor Ort im Freien durchgeführt. Die Anlieger werden bei Terminierung nochmals gesondert informiert.
Spielzeugkiste Spielplatz
Zur weiteren Aufwertung des Spielplatzes wurde neben dem Sandkasten eine große Spielzeugkiste errichtet. Die Spielzeugkiste beinhaltet eine bunte Auswahl an Sandspielzeuge wie z.B. kleine Eimer, Schaufel, Sandförmchen, Siebe, Schubkarren, Spielzeugautos, Bagger etc.. Die Spielzeugkiste wurde aus wetterfesten Siebdruckplatten in Eigenleistung gebaut. Vielen Dank an alle Helfer und Unterstützer.
Damit sich die Kinder nicht durch den stabilen Deckel verletzten können, wurden zwei Gasdruckdämpfer installiert die es ermöglich, dass die beiden Deckel der Kiste kinderleicht geöffnet und geschlossen werden können.
Die Kinder und die Ortsgemeinde freuten sich am Wochenende über die gute Nutzung der Spielzeugkiste.
Die Spielzeugausstattung der Kiste wurde von der Ortsgemeinde beschafft. Eltern deren Kinder aus dem Sandkastenalter herausgewachsen sind und entsprechendes Spielzeug nicht mehr benötigten, sind aber herzlich eingeladen, auch gebrauchtes aber noch nutzbares Spielzeug in die Spielzeugkisten zu hinterlegen. Vielen Dank im Voraus.
Instandsetzung der Sprunggrube
Der Förderverein Grundschule hat am vergangenen Wochenende die Sprunggrube auf dem Sportplatzgelände instandgesetzt. Zwar dürfen aktuell aufgrund der Corona-Pandemie keine Bundesjugendspiele stattfinden, aber die Sprunggrube leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Bewegung im derzeitigen Schulalltag.
Herzlichen Dank an alle Helfer
Corona-konform erfolgte der Arbeitseinsatz entsprechend den gültigen Bestimmungen in mehreren kleinen Teams, die über den Tag verteilt die Arbeiten vornahmen.
Spende der „Ursula und Kurt Rücker-Stiftung“
Die „Ursula und Kurt Rücker Stiftung“ hat der Ortsgemeinde Bottenbach einen Betrag
in Höhe von 10.000,-- Euro
für verschiedene Maßnahmen im Ort gespendet. Unter anderem sollen mit der finanziellen Unterstützung Projekte auf dem Spielplatz und dem Friedhof sowie in der Jugend- und Seniorenarbeit umgesetzt werden. Vielen Dank für dieses großzügige Engagement.
Unser Ehrenbürger Kurt Rücker und seine Frau Ursula unterstützen die Ortsgemeinde Bottenbach und die örtlichen Vereine seit vielen Jahren. So war zum Beispiel der Radlader, welcher der Ortsgemeinde seit 1994 treue Dienste leistet, ein Geschenk von Herr Rücker. Das Gelände der heutigen Grillhütte wurde kostenlos zur Verfügung gestellt und an die Ortsgemeinde übertragen. Auch bei der Beschaffung und Installation der neuen Kirchenglocken im Jahre 2009 war das Ehepaar Rücker erheblich finanziell beteiligt.
Neben vielen weiteren Unterstützungsleistungen für die Bottenbacher Vereine war vor einigen Jahren Frau und Herr Rücker auch federführend in die Umgestaltung und Erweiterung der Leichenhalle eingebunden.
Die Ortsgemeinde ist für diese Unterstützung sehr dankbar. Ohne dieses großzügige Engagement wären viele Maßnahmen in den letzten Jahren nicht möglich gewesen. Insbesondere die Grillhütte und die Leichenhalle gehören aufgrund der Unterstützung zu den „Aushängeschilder von Bottenbach“.
Vielen herzlichen Dank an Frau und Herrn Rücker sowie an die „Ursula und Kurt Rücker Stiftung“.
Holzeinschlag „Am großen Busch“
Nach Rücksprache mit dem Forstamt Westrich ist es noch möglich, Brennholz aus dem Gemeindewald Bottenbach zu bekommen. Insbesondere im Bereich „Großen Busch“ ist noch Kronenholz für Selbstwerber vorhanden.
Interessierte bitte ich sich direkt an die zuständige Revierförsterin Frau Maria Jäger 01522 / 8851035 zu wenden.
Leader Förderung für die Erweiterung des Freizeitgeländes an der Grillhütte
Skizze Architekt Christoph Arnold (Erweiterungsbau aus Sicht des Parkplatzes mit der bestehenden Grillhütte)
Skizze Architekt Christoph Arnold (Erweiterungsbau Ostansicht)
Zur Errichtung eines überdachten Freisitzes an der Grillhütte wird der Ortsgemeinde Bottenbach eine Förderung durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Leader Pfälzerwald Plus gewährt. LEADER wird durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) finanziert. Die Förderung beläuft sich auf 70 % des Nettobetrages.
Wie bekannt erfreut sich die Grillhütte seit vielen Jahren einer großen Beliebteit und intensiven Nutzung. Die Grillhütte ist ein fester Bestandteil der Freizeit- und Partyaktivitäten in Bottenbach. Sehr oft wurde allerdings in der Vergangenheit der Wunsch nach einer zusätzlichen überdachten Sitzfläche neben der bestehen Grillhütte geäußert. In der Grillhütte befindet sich die Feuerstelle und der Grillrost (Schwenker). Die Aufstellung von Tischen und Bänken ist deshalb in der Grillhütte nicht möglich und muss unter „freiem Himmel“ erfolgen. Dies hat verschiedene Nachteile. Insbesondere bei Schauerwetter oder Dunkelheit ist eine Bewirtung „im Freien“ schwierig. Dieser Nachteil wird durch die Errichtung des überdachten Freisitz behoben. Durch die zusätzlichen überdachte Sitzfläche muss die Bewirtung auch bei einem Regenschauer nicht abgebrochen werden. Insgesamt wird die Nutzungsmöglichkeit des Freizeitgeländes durch den überdachten Freisitz wesentlich verbessert und die Attraktivität nochmals gesteigert.
Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt wie wichtig Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten im Ort sind.
Die Bauausführung ist für die nächsten 3-4 Monaten geplant. Die erforderliche Baugenehmigung liegt bereits vor. Vor Baubeginn ist lt. Baugenehmigung eine Bodensondierung zur Erkundung des Untergrundes erforderlich. Am Standort des geplanten Freisitzes wurde vor vielen Jahren der Boden aufgefüllt. Im offiziellen Altlastenkataster der Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd ist die Auffüllung als Altlastenverdächtig eingestuft. Zum Nachweis der Unbedenklichkeit ist deshalb vor Baubeginn eine Sondierung und Verprobung erforderlich. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Auffüllung nach der Sondierung als unbedenklich eingestuft wird.
Aufgrund der Corona-Pandemie kann das Freizeitgelände an der Grillhütte aktuell nicht vermietet werden. Die Situation kann deshalb für den Bau des Freisitzes ausgenutzt werden. Die Errichtung der Grillhütte Bottenbach jährt sich in diesem Jahr zum 30igsten mal. Die Erweiterung des Freizeitgeländes passt deshalb sehr gut ins Jubiläumsjahr. Der überdachte Freisitz hat eine Größe von 5,60 Meter auf 8,20 Meter (zzgl. Dachüberstand) und bietet ausreichend Platz für mind. 6 Bierzeltgarnituren. Das Gelände wurde von unserem Ehrenbürger Kurt Rücker kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Fundamente und Bodenplatte wurden im Jahre 1990 in Eigenleistung durch den Gemeindearbeiter gegossen. Das Gebälk und die Eindeckung wurden im Frühjahr 1991 im Rahmen von mehreren Arbeitseinsätzen mit Unterstützung der damaligen Dorfjugend fertiggestellt. Mit der Zeit kam eine Toilettenanlage dazu, die 2013 vom Förderverein Dorfgemeinschaft mit der Unterstützung der Ortsgemeinde und Feuerwehr komplett saniert und sogar barrierefrei umgebaut wurde.
Vorausgesetzt, dass die Corona-Pandemie es zulässt, ist aus diesem Grund im Herbst eine Einweihungsfeier geplant.
Ein besonderer Dank geht bereits vor Baubeginn des überdachten Freisitzes an den Bottenbacher Architekten Christoph Arnold. Herr Arnold hat die gesamte Planung bis zur Einreichung des Bauantrages ehrenamtlich erstellt und wesentlich zur Genehmigungsfähigkeit beigetragen. Ohne den Einsatz von Christoph Arnold wäre diese Projekt nicht möglich.
Vielen Dank für dieses Engagement.
30 Jahre Grillhütte Bottenbach
Die Errichtung der Grillhütte Bottenbach jährt sich in diesem Jahr zum 30. Mal. Das Gelände wurde damals von unserem Ehrenbürger Kurt Rücker kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Fundamente und Bodenplatte wurden im Jahre 1990 in Eigenleistung durch den Gemeindearbeiter gegossen. Das Gebälk und die Eindeckung wurden im Frühjahr 1991 im Rahmen von mehreren Arbeitseinsätzen mit Unterstützung der damaligen Dorfjugend fertiggestellt.
Seit dieser Zeit ist die Grillhütte ein fester Bestandteil der Freizeit- und Partyaktivitäten in Bottenbach. Mit der Zeit kam eine Toilettenanlage dazu, die 2013 vom Förderverein Dorfgemeinschaft mit der Unterstützung der Ortsgemeinde und Feuerwehr komplett saniert und sogar barrierefrei umgebaut wurde.
Vorausgesetzt, dass die Corona-Pandemie es zulässt, ist aus diesem Grund im Herbst eine Jubiläumsfeier geplant.
Des Weiteren ist vorgesehen, das Freizeitgelände an der Grillhütte im Jubiläumsjahr um einen überdachten Freisitz mit Platz für bis zu 6 Bierzeltgarnituren zu erweitern.
Ein entsprechender Förderantrag wurde bei Leader LAG Pfälzer Wald gestellt. Die Entscheidung wird bis Ende April/Anfang Mai erwartet. Die Erweiterung ist abhängig von der Förderzusage. Das erforderliche umfangreiche Baugenehmigungsverfahren für die Erweiterung konnte positiv abgeschlossen werden. Die erforderliche Baugenehmigung liegt bereits vor.
Dass unsere Grillhütte sehr beliebt ist, spiegelt sich in der großen Nachfrage nach Terminen. Trotz der Corona-Pandemie ist die Hoffnung groß, dass in naher Zukunft eine Verbesserung der Situation eintritt. Ein Großteil der Wochenend-Termine an der Grillhütte im kommenden Sommer und Herbst sind bereits ausgebucht. Der Belegungsplan und die derzeit noch freien Termine können hier auf der Homepage www.bottenbach-pfalz.de unter der Rubrik Freizeit / Grillhütte eingesehen werden.
Ich bitte die Termine aufgrund der großen Nachfrage frühzeitig zu buchen.
Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass bei einer kurzfristigen Absage ohne Nachmieter die Gebühr dennoch erhoben werden muss. Die Tagesgebühr für die Nutzung der Grillhütte beläuft sich für Einheimische auf 30,-- Euro und für Auswärtige auf 40,-- Euro pro Tag.
Manöveranmeldung der Bundeswehr
Vom 10.05.2021 bis 14.05.2021 und vom 17.05.2021 bis 21.05.2021 führt die Bundeswehr, im Bereich der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land (Bottenbach), eine Übung durch. An der Übung beteiligen sind ca. 30 Soldaten mit 8 Radfahrzeugen und 2 Hubschraubern. Sofern es bei dieser Übung zu Manöverschäden kommt, können diese entsprechend beim Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Zweibrücken angemeldet werden. Entschädigungsanträge können bei Bedarf bei der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, Bahnhofstr. 19, 66953 Pirmasens, Herr Clauer, Zimmer U4, Tel. 06331-872 253 zur Verfügung gestellt werden.
Landstraße L478 nach Bottenbach
Der Ausbau der Zufahrt nach Bottenbach (L478) aus Richtung Vinningen wurde im Investitionsprogramm des Landes aufgenommen. Derzeit laufen die entsprechende Ausbauplanungen. Ein Ausbau der maroden Strecke (Einmündung Eichelsbacher Mühle bis nach Bottenbach) ist also absehbar.
Brille auf dem Friedhof gefunden
In der Woche vor Ostern wurde auf dem Friedhof neben der Leichenhalle die abgebildete Brille gefunden und bei mir abgegeben. Die Brille kann durch den Eigentümer bei mir abgeholt werden.
Restaurierung Gemeindeanhänger
Während den Wintermonaten wurde der Gemeindeanhänger durch die Gemeindearbeiter umfassend saniert. Der Anhänger wurde unter anderem vollständig entrostet und neu lackiert. Des Weiteren wurden neue Bordwandverschlüsse angeschweißt und die Elektrik und Beleuchtung überholt. Der Anhänger befindet sich jetzt wieder in einem guten Zustand und kann der Ortsgemeinde noch viele Jahre gute Dienste leisten. Vielen Dank an alle Helfer
„Pferdeäpfel“
Aufgrund mehrerer Beschwerden von Betroffenen bitte ich alle Pferdebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Pferde auf den innerörtlichen Straßen zu beseitigen. Ich kann den Unmut der Betroffenen verstehen wenn direkt vor einer Hofeinfahrt oder einer Eingangstür „Pferdeäpfel“ zu Behinderungen und Verschmutzungen führen. Dies gilt insbesondere wenn bei Regen und durch den Straßenverkehr die Hinterlassenschaften in alle Richtungen „spritzen“.
Klaus Weber
AMTLICHE MITTEILUNGEN
Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen rund um Bottenbach.
Wiederaufforstung von 7.250 Bäumen im Gemeindewald Bottenbach größtenteils abgeschlossen
Bild Klaus Weber (links Revierförsterin Maria Jäger vom Forstamt Westrich)
(Bild Klaus Weber, Wiederaufforstung im Eingangsbereich vom Osterwald)
Die Wiederaufforstung von über 7.000 Bäumen im Gemeindewald ist größtenteils abgeschlossen. Lediglich in den Bereichen in welchen eingeschlagenes Kronenholz durch die Selbstwerber noch nicht vollständig aufgearbeitet wurde, w (z.B. Eingangsbereich Osterwald) werden noch nacharbeiten gemacht.
Die Wiederaufforstung war erforderlich, da der Bottenbach Wald aufgrund des Klimawandels in den letzten Jahren massive Schäden erlitten hatte. Durch die extreme Hitze und des Wassermangels konnten sich Schädlinge wie der Borkenkäfer, Buchdrucker und der Kupferstecher sehr stark ausbreiten. Normalerweise produzieren die Fichten nach dem Einbohren eines Borkenkäfers ein Harz, welches die Bohrlöcher wieder verschließt. Da den Fichten weniger Wasser zur Verfügung steht, ist die natürliche Harzproduktion zur Borkenkäferabwehr eingeschränkt. Durch die trockenen und heißen Sommer der letzten Jahre wurde die explosionsartige Vermehrung der Borkenkäfer sehr begünstigt. Im Bottenbacher Wald, wie auch in vielen anderen Orten und Gebieten in ganz Deutschland, sind massenhaft Fichten abgestorben. Zur Bekämpfung des Borkenkäfers musste alleine im Jahre 2020 in der Gewanne „Tiergarten“ in Bottenbach eine zusammenhänge Fläche von 2 Hektar Fichtenwald mit über 1.200 Festmeter Holz vollständig gerodet werden. Der ökologische und finanzielle Schaden ist enorm. Aufgrund des borkenkäferbedingten Überangebotes an Fichtenholz ist der Verkaufspreis von ursprünglich ca. 90,-- Euro/Festmeter auf weit unter 40,-- Euro/Festmeter gesunken. Der Holzerlös deckte teilweise gerade noch die Kosten des Holzeinschlages. Zur Eindämmung des Borkenkäfers ist allerdings der Einschlag von befallenen Bäumen zwingend erforderlich.
Neben den Borkenkäferschäden an den Fichten sind auch noch andere Bäume wie die Buchen und Eschen vom Klimawandelt bedroht. Der Wassermangel begünstigt die Ausbreitung von Pilzbefall im Innern der Baumstämme. Insbesondere im Eingangsbereich des Osterwaldes mussten aus diesem Grund sehr viele erkrankte Buchen gefällt werden. In der Gewanne großer Busch waren überwiegend die Eschen von einem Pilz befallen, welcher ebenfalls zum Absterben der Bäume führte.
Die ausgewählten Baumarten sind klimaresistenter und sollen mit der Erderwärmung besser zu Recht kommen. Gepflanzt werden insbesondere: Traubeneiche, Stieleiche, Hainbuche, Winterlinde, Roteiche
Die Pflanzung und die Anbringung des Einzelschutzes wurde durch die Firma Steingaesser aus Kaiserslautern ausgeführt. Die vorbereitenden Arbeiten (Entfernung von Dornen und Hecken) wurden bereits im Herbst 2020 durch Mitarbeiter des Internationalen Bundes (IB) durchgeführt. Der Einzelschutz der Pflanzen aus Kunststoffhüllen ist erforderlich um den Verbiss durch Wildtiere vorzubeugen. Die Schutzhülle bleiben ca. 5 Jahr angebracht und werden danach wieder entfernt. Eine Wiederverwendung ist möglich. Es handelt sich dabei um eine wirksame Alternative zur flächigen Einzäunung. Eine flächige Einzäunung ist zwar bei der Errichtung etwas günstiger und optisch weniger auffällig, aber der Folgeaufwand aufgrund der regemäßig notwendigen Zaunkontrollen und den anfallenden Pflegearbeiten sind größer. Falls doch ein Reh in eine Einzäunung gelangt, ist der Schaden ungleich höher. Beim Einzelschutz kann das Wild die Räume zwischen den Baumpflanzen zum Äsen nutzen.
Für die Maßnahme erhalten wir eine staatliche Förderung zwischen 2,50 Euro (für Hainbuche, Winterlinde, etc.) und 5,-- Euro (für Eichen). Zusätzlich zur Förderung der Wiederaufforstung werden wir bei der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe die Bundeswaldprämie beantragen. Die Bundeswaldprämie ist ein Teil des Corona-Konjunkturpakets „Wald & Holz“. Um die Förderung zu erhalten, muss für die Fläche eine Zertifizierung nach PEFC-, FSC- oder Naturland-Kriterien zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung nachgewiesen werden. PEFC ist ein transparentes und unabhängiges System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und damit ein weltweiter "Wald-TÜV". ... Waldzertifizierung nach den Standards von PEFC basiert auf den sehr strengen Richtlinien für die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern. Der Bottenbacher Gemeindewald verfügt über eine PEFC-Zertifizierung. Beim Vorliegen einer PEFC-Zertifizierung wird eine Förderung von 100,-- Euro pro Hektar (ha) gewährt. Der Bottenbacher Gemeindewald hat eine Betriebsfläche von 142,6 ha und eine Wirtschaftsfläche von 126 ha. Es kann deshalb eine Bundeswaldprämie von mind. 12.600,-- Euro in Anspruch genommen werden.
Baumschnitt der Bottenbacher Streuobstwiesen
In den letzten Tagen wurde auf den gemeindlichen Streuobstwiesen ein gründlicher Baumschnitt durchgeführt. Die Gemeinde verfügt über 300 Obstbäume, welche überwiegend bereits im Alter von 30 bis 40 Jahre sind. Da bereits seit einigen Jahren kein größerer Rückschnitt stattgefunden hat, war nun ein stärkerer Verjüngungsschnitt als der normalerweise übliche Frühjahresschnitt notwendig. Der Rückschnitt stellt eine Basis für einen ertragreichen Aufbau für die nächsten Jahre dar.
Da zunächst die großen Mengen an abgeschnitten Ästen und Zweigen beseitigt werden müssen und bei einigen Baumarten ein Schnitt nach der Ernte sinnvoller ist, wird die Aktion ggfs. im Herbst fortgesetzt.
Der Baumschnitt wurde ehrenamtlich durch den Bottenbacher Gärtnermeister Karl-Heinz Kunz mit Unterstützung durch die Gemeindearbeiter durchgeführt. Vielen Dank an Karl-Heinz Kunz, ohne dessen Einsatz und fachliche Anleitung die Aktion nicht möglich gewesen wäre. Das Obst der Streuobstwiesen steht allen Bottenbacher Bürger zur Verfügung. Streuobstwiesen sind ein wertvoller Bestandteil einer artenreichen Kulturlandschaft. Sie liefern uns gesundes, regionales Obst und sind wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Es freut mich, dass im letzten Jahr ein hervorragendes „Obstjahr“ war und das Angebot der Streuobstwiesen durch die Bevölkerung sehr gut angenommen wurde.
Illegale Ablagerung
Im Bereich der Grillhütte wurde in den letzten Wochen mehrfach illegal Müll entsorgt. Unter anderem wurden mehrere Eimer mit Dispersionsfarbe hinter dem Toilettenhaus abgestellt oder einfach im umliegenden Wald entsorgt. Auch wurde direkt im Zugangsbereich zur Grillhütte Hasenmist und diverser Unrat abgeladen. Ich bitte die Bevölkerung entsprechende Beobachtungen hinsichtlich des Verursachers bei mir zu melden.
Sachstand Baugebiete Großer Busch II
Im Rahmen des förmlichen Planaufstellungsverfahrens erfolgt derzeit die sogenannte „Beteiligung der Träger öffentlicher Belange“. Dieser Verfahrensschritt ist nach dem Baugesetzbuch vorgeschrieben und dient dazu alle Behörden und Institutionen, welche von der Planung der Ortsgemeinde in ihren Belangen berührt werden, in Kenntnis zu setzen und diesen die Möglichkeit zu bieten, evtl. Einwände gegen unsere Planung vorzubringen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden unter anderem die Planungsgemeinschaft Westpfalz, die Struktur und Genehmigungsbehörde Süd (SGD Süd), die Landesplanungsbehörde des Landkreises, die Gewerbeaufsicht, die untere Naturschutzbehörde, die Landwirtschaftskammer, das Forstamt, die Verbandsgemeindewerke, die Pfalzwerke und viele mehr beteiligt.
Hinsichtlich dem Baugebiet Großen Busch II liegen die meisten Stellungnahmen der Fachbehörden vor. Die Auflagen, Einwände und Bedenken werden zur Zeit „abgearbeitet“ und geklärt. Unter anderem wurde von der SGD Süd die Vorlage eines Entwässerungskonzept für das Oberflächenwasser gefordert. Diesbezüglich muss nun gesondert ein Ingenieurbüro beauftragt werden.
Nach dem derzeitigen Stand können aber aller Vorgaben erfüllt werden und ich bin zuversichtlich, dass wir den Bebauungsplan „Großen Busch II“ als formelle Satzung bis Ende dieses Jahres im Gemeinderat beschließen können. Die Erschließung der Bauplätze könnte dann in 2022 beginnen. Die ersten Anfragen von Interessen liegen bereits vor.
Sachstand Baugebiet „Kälblingen“
Ursprünglich war angedacht, die Fläche „Kälblingen“, welche sich von der Ortsdurchfahrt bis zum Friedhof zieht, in einen einzigen großen Bebauungsplan aufzunehmen und diesen dann in mehrere Abschnitt, je nach Nachfrage, über die nächsten Jahre bzw. Jahrzehnte zu erschließen. Dies hätte den Vorteil, dass das aufwendige Bebauungsplanverfahren nur einmal hätte durchgeführt werden müssen und die Planungskosten deshalb geringer wären. Der Hauptvorteil wäre aber, dass in diesem Fall die Kosten der besonderes teuren Erschließungsabschnitten, welche normalerweise immer im ersten Bauabschnitt entstehen (z.B. Einmündung Ortsdurchfahrt, Anbindung Kanalanschluss, Abführung Oberflächenwasser) auf eine große Anzahl von Bauplätzen verteilt worden wären und sich dies kostengünstig auf den einzelnen Bauplatz ausgewirkt hätte.
Nach dem derzeitigen Stand ist ein Bebauungsplan mit über 30 Bauplätzen aufgrund den Vorgaben der Planungsgemeinschaft Westpfalz in Bottenbach nicht zulässig. Die Raumordnungsplanung macht Ihre Vorgaben u.a. abhängig von der Größe und Struktur der jeweiligen Ortsgemeinde. Demnach wird uns ein weiteres Entwicklungspotential von insgesamt 1,1 Hektar bis zum Jahre 2030 zugebilligt. Nach Abzug der benötigten Straßen- und Verkehrsfläche sowie unter Anrechnung einer Teilfläche vom Gebiet „Großen Busch II“ wären demnach bis zum Jahre 2030 noch max. 7 weitere Bauplätzen möglich. Keine Rolle spielt hierbei, dass eine große Nachfrage nach Bauplätzen da ist und die Erschließung ohnehin in mehreren Abschnitten über viele Jahre hätte erfolgen sollen.
Dies bedeutet, dass im ersten Schritt lediglich ein „kleiner“ Bebauungsplan „Kälblingen I“ erstellt werden könnte. Zur Zeit läuft die Prüfung, ob dies wirtschaftlich darstellbar ist. Denn die Kosten der Zufahrt (Einmündung oder Abbiegespur), die Kanalzuführung und die Oberflächenentwässerung müssen jetzt auf eine wesentlich geringere Anzahl von Bauplätzen umgelegt werden. Diesbezüglich stehen aktuell Gespräche mit dem Landesbetrieb Mobilität hinsichtlich einer möglichst kostengünstigen Zufahrtsmöglichkeit an.
„Corona“-Lüftungsanlage in der Bottenbacher Grundschule
Im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion von Eltern und Förderverein Grundschule sowie der Ortsgemeinde Bottenbach und der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land konnte am vergangenen Samstag in der Grundschule Bottenbach eine „Corona“-Lüftungsanlage eingebaut werden. Alle vier Klassenräume wurden mit einer eigenen Abluftanlage ausgestattet. Die Anlagen sind 1 zu 1 angelehnt an die Selbstbauanlagen, welche die Stadt Pirmasens gemeinsam mit dem in Pirmasens ansässigen Prüf- und Forschungsinstitut (PFI) entwickelt hat und in über 400 Klassensälen in der Stadt Pirmasens verbaut wurden. Vorbild für dieses System ist eine vom Mainzer Max-Planck-Institut für Chemie entwickelte Idee.
Zugrunde liegt ein einfaches System: Die warme Luft steigt in den oberen Bereich des Raums. Dort wird sie abgesaugt und über ein Rohrsystem nach draußen geleitet. Frischluft wird über ein gekipptes Fenster zugeführt. Die eingebaute Anlage ist in der Lage mind. dreimal pro Stunde die gesamte Luft im Klassensaal auszutauschen. Das System ist für einen dauerhaften Betrieb in den Klassenräumen ausgelegt. Die Anlage ist so gedämmt, dass die Geräuschentwicklung minimal ist und der Unterricht nicht gestört wird. Der Stromverbrauch liegt bei 70 Watt pro Anlage/Klasse. Die Materialkosten sind relativ gering und liegen bei 500,-- bis 600,-- Euro pro Klassensaal. Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land und der Stadt Pirmasens wurde das Material durch die Stadt beschafft und entsprechende Baupläne zu Verfügung gestellt. Die Materialkosten werden von der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land an die Stadt Pirmasens erstattet. Der Einbau der Lüftungsrohre erfolgte ehrenamtlich.
Zur Einhaltung der Corona-Hygieneauflagen ist derzeit alle 20 Minuten zwingend eine vollständige Lüftung der Klassensäle vorgeschrieben. Dies hat in der Vergangenheit zu vielen Probleme geführt. Bedingt durch die Corona-Pandemie mussten die Schulbänke weiter aus einander gerückt werden. Dies hat zur Folge, dass auch direkt an den Fenstern Kinder sitzen. Beim Öffnen der großen Fensterflügel der Bottenbacher Grundschule reichen diese über die Schulbänke am Fenster. Insbesondere die Kinder am Fenster waren dann Wetter ausgesetzt und mussten sich zuletzt mit Decken und Winterjacken schützen. Aufgrund Corona ist ein Verlassen des Sitzplatzes nicht erlaubt. Des Weiteren war es sehr schwierig alle Fenster sicher zur Verhütung eines Unfalls zu fixieren. Durch die großen Fensterflügel und die Schultische direkt am Fenster bestand eine hohe Verletzungsgefahr. Aber alle diese Probleme gehören dank der neuen Abluftanlage der Vergangenheit an. Das aufwendige Stoßlüften und die dadurch entstandene Unterbrechung des Unterrichts kann entfallen. Die Anlage sorgt kontinuierlich für frische Luft und ein sehr gutes Raumklima mit geringer Aerosolbelastung. Die Anlage ist nachhaltig und kann auch in Zeiten nach „Corona“ dauerhaft für den Luftaustausch und dadurch für eine geringe CO2-Konzentration und einen hohen Sauerstoffanteil sorgen. Zusätzlich ist geplant die Anlage im Sommer nachts zur Raumkühlung einzusetzen.
Vielen Dank an alle Unterstützer und Helfer. Einen besonderen Dank an die Verbandsbürgermeisterin Silvia Seebach und die Verantwortlichen der Stadt Pirmasens. Frau Seebach war vor Ort und hat die Helfer mit selbstgekochter Kartoffelsuppe versorgt.
Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass die Corona-Fallzahlen zurück gehen und der harte Lockdown bald aufgehoben wird. Dann steht dem Schulbetrieb mit einer neuen „Corona“-Lüftungsanlage in der Grundschule Bottenbach nichts mehr im Wege.
Wiederaufforstung von über 7.000 Bäumen im Gemeindewald Bottenbach
Aufgrund des Klimawandels hat der Bottenbacher Wald in den letzten Jahren massive Schäden erlitten. Durch die extreme Hitze und den Wassermangels konnten sich Schädlinge, wie der Borkenkäfer, Buchdrucker und der Kupferstecher, sehr stark ausbreiten. Normalerweise produzieren die Fichten nach dem Einbohren eines Borkenkäfers ein Harz, welches die Bohrlöcher wieder verschließt. Da den Fichten weniger Wasser zur Verfügung steht, ist die natürliche Harzproduktion zur Borkenkäferabwehr eingeschränkt. Durch die trockenen und heißen Sommer der letzten Jahre wurde die explosionsartige Vermehrung der Borkenkäfer sehr begünstigt. Im Bottenbacher Wald, wie auch in vielen anderen Orten und Gebieten in ganz Deutschland, sind massenhaft Fichten abgestorben. Zur Bekämpfung des Borkenkäfers musste alleine im Jahre 2020 in der Gewanne „Tiergarten“ in Bottenbach eine zusammenhänge Fläche von 2 Hektar Fichtenwald mit über 1.200 Festmeter Holz vollständig gerodet werden. Der ökologische und finanzielle Schaden ist enorm. Aufgrund des borkenkäferbedingten Überangebotes an Fichtenholz ist der Verkaufspreis von ursprünglich ca. 90,00 Euro/Festmeter auf weit unter 40,00 Euro/Festmeter gesunken. Der Holzerlös deckte teilweise gerade noch die Kosten des Holzeinschlages. Zur Eindämmung des Borkenkäfers ist allerdings der Einschlag zwingend erforderlich.
Neben den Borkenkäferschäden an den Fichten sind auch noch andere Bäume, wie die Buchen und Eschen, vom Klimawandel bedroht. Der Wassermangel begünstigt die Ausbreitung von Pilzbefall im Innern der Baumstämme. Insbesondere im Eingangsbereich des Osterwaldes mussten aus diesem Grund sehr viele erkrankte Buchen gefällt werden. Im der Gewanne großer Busch waren überwiegend die Eschen von einem Pilz befallen, welcher ebenfalls zum Absterben der Bäume führte.
Um dem Klimawandel entgegenzuwirken wurde diese Woche mit der Pflanzung von 7.250 neuen Bäumen begonnen. Die ausgewählten Baumarten sind klimaresistenter und sollen mit der Erderwärmung besser zu Recht kommen. Gepflanzt werden insbesondere
Traubeneiche, Stieleiche, Hainbuche, Winterlinde, Vogelkirsche und Roteiche.
Die Pflanzung und die Anbringung des Einzelschutzes wird durch die Firma Steingaesser aus Kaiserslautern ausgeführt. Die vorbereitenden Arbeiten (Entfernung von Dornen und Hecken) wurden bereits im Herbst 2020 durch Mitarbeiter des Internationalen Bundes (IB) durchgeführt. Der Einzelschutz der Pflanzen aus Kunststoffhüllen ist erforderlich, um dem Verbiss durch Wildtiere vorzubeugen. Die Schutzhüllen bleiben mehrere Jahre angebracht und werden danach wieder entfernt. Es handelt sich dabei um eine wirksame Alternative zur flächigen Einzäunung. Für die Maßnahme erhalten wir eine staatliche Förderung zwischen 2,50 Euro (für Hainbuche, Winterlinde, etc.) und 5,-- Euro (für Eichen).
Zusätzlich zur Förderung der Wiederaufforstung werden wir bei der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe die Bundeswaldprämie beantragen. Die Bundeswaldprämie ist ein Teil des Corona-Konjunkturpakets „Wald & Holz“. Um die Förderung zu erhalten, muss für die Fläche eine Zertifizierung nach PEFC-, FSC- oder Naturland-Kriterien zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung nachgewiesen werden. PEFC ist ein transparentes und unabhängiges System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und damit ein weltweiter "Wald-TÜV". ... Waldzertifizierung nach den Standards von PEFC basiert auf den sehr strengen Richtlinien für die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern. Der Bottenbacher Gemeindewald verfügt über eine PEFC-Zertifizierung. Beim Vorliegen einer PEFC-Zertifizierung wird eine Förderung von 100,00 Euro pro Hektar (ha) gewährt. Der Bottenbacher Gemeindewald hat eine Betriebsfläche von 142,6 ha und eine Wirtschaftsfläche von 126 ha. Es kann deshalb eine Bundeswaldprämie von mind. 12.600,00 Euro in Anspruch genommen werden.
Rodung vom Fichtenwald im Tiergarten im Jahr 2020
Material zur Wiederaufforstung im Tiergarten
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bottenbachfür die Jahre 2021 und 2022
vom 20.01.2021
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
2021
2022
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
839.905 €
857.210 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
970.875 €
937.485 €
der Jahresfehlbedarf auf
-130.970 €
-80.275 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
-95.065 €
-44.370 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf
15.300 €
3.500 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf
47.000 €
0 €
der Saldo der Ein- u. Auszahlungen ausInvestitionstätigkeiten auf
31.700 €
3.500 €
der Saldo der Ein- u. Auszahlungen ausFinanzierungstätigkeiten auf
126.765 €
40.870 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist,
wird festgesetzt für:
2021
2022
zinslose Kredite auf
0 €
0 €
verzinste Kredite auf
0 €
0 €
zusammen auf
0 €
0 €
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
2021
2022
wird festgesetzt auf
0 €
0 €
Die Summe der Verpflichtungs-ermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
0 €
0 €
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt neu festgesetzt:
2021
2022
Grundsteuer A
300 v.H.
300 v.H.
Grundsteuer B
385 v.H.
385 v.H.
Gewerbesteuer
365 v.H.
365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, wird
2021
2022
für den ersten Hund
48 €
48 €
für den zweiten Hund
72 €
72 €
für jeden weiteren Hund
96 €
96 €
für jeden gefährlichen Hund im Sinne des Landeshundegesetzes Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung
150 €
150 €
§ 5 Beiträge
Die Sätze für die Erhebung kommunaler Abgaben werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
Feld- und Waldwege (gem. § 11 Abs. 1 KAG)
Beiträge für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen
2020
2021
a) für Beitragspflichtige, die ihre Einnahmen aus der Jagdverpachtung gem. § 7 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 14.05.1996 der Gemeinde nicht zur Verfügung stellen.
24,20 €/ha
24,20 €/ha
b) für alle übrigen Beitragspflichtigen
15,00 €/ha
15,00 €/ha
Der Beitragspflicht unterliegen alle im Außenbereich der Ortsgemeinde gelegenen Grundstücke, die durch Feld- und Waldwege erschlossen sind (§ 11 Abs. 2 KAG)
.
§ 6 Eigenkapital
Eröffnungsbilanz
2.958.459,18 €
Stand 31.12.2009
2.870.854,41 €
Stand 31.12.2010
2.776.415,88 €
Stand 31.12.2011
2.726.393,03 €
Stand 31.12.2012
2.710.950,63 €
Stand 31.12.2013
2.615.582,50 €
Stand 31.12.2014
2.580.390,10 €
Stand 31.12.2015
2.597.820,23 €
Stand 31.12.2016
2.546.552,22 €
Stand 31.12.2017
2.565.519,02 €
Stand 31.12.2018
2.576.030,40 €
Stand 31.12.2019
2.637.807,14 €
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 Euro überschritten sind.
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln – für bewegliche Geräte je Produkt in einer Summe - darzustellen.
Bottenbach, den 20.01.2021
Klaus Weber, Ortsbürgermeister
Hinweis zur Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bottenbach für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 vom 20.01.2021
1. Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01. Februar 2021bis einschließlich11. Februar 2021 wie folgt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Bahnhofstraße 19, Pirmasens, Zimmer 113, 1. OG öffentlich aus:
Montag u. Dienstag
8.30 – 12.30 und
nachmittags nach Terminvereinbarung
Mittwoch
nach Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 – 12.30 und
nachmittags nach Terminvereinbarung
Freitag
8.30 – 13.00 Uhr
Aufgrund der Corona-Pandemie ist es ratsam vor der Einsichtnahme in die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan vorab ein Termin bei Herrn Daniel Goedel (Tel. 06331-872214, E-Mail daniel.goedel@pirmasens-land.de) zu vereinbaren. Beachten Sie auch hierzu unsere geänderten Öffnungszeiten.
2. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1.
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2.
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder Jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat Jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Pirmasens, 26.01.2021
Silvia Seebach, Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch des Entwurfs der „Ergänzungssatzung Friedhofsstraße“ der Ortsgemeinde Bottenbach Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bottenbach hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 den Entwurf der „Ergänzungssatzung Friedhofstraße“ und die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Die Aufstellung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden.
Mit der Aufstellung der „Ergänzungssatzung Friedhofsstraße“ wird das Planungsziel verfolgt, neue Bauflächen für Wohnen bereitzustellen.
Begrenzung des Plangebietes:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bottenbach hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 dem Entwurf der „Ergänzungssatzung Friedhofsstraße“ zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen bestehend aus dem Satzungsentwurf mit Textteil, Planzeichnung und der Begründung beschlossen.
Die genauen Grenzen der „Ergänzungssatzung Friedhofsstraße“ sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,1 ha.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der „Ergänzungssatzung Friedhofsstraße“ von der Zeit vom 01.02.2021 bis einschließlich 02.03.2021 öffentlich ausliegt.
Die Auslegung des Planes soll gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBI. I S. 1041), in Kraft getreten am 29.05.2020, durch die Veröffentlichung im Internet stattfinden.
Ebenso besteht die Möglichkeit der Einsicht in die Unterlagen während der aktuellen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Bahnhofstr. 19, 66953 Pirmasens, Zimmer 214. Zurzeit ist die Verbandsgemeindeverwaltung ausschließlich nach Terminvereinbarung wie folgt geöffnet:
Montag:
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
Geschlossen (Terminvereinbarungen sind möglich)
Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die Email-Adresse: andreas.ehrhard@pirmasens-land.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Aufstellungsverfahrens der Satzung abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können.
Pirmasens, 18.01.2021
Silvia Seebach
Bürgermeisterin
Hinweis auf die Räum- und Streupflicht
Aufgrund der winterlichen Witterungslage der letzten Woche wird nochmals auf die Räum- und Streupflicht der Grundstücksbesitzer bzw. Grundstückseigentümer entsprechend unserer Straßenreinigungssatzung hingewiesen. Gemäß § 6 unserer Straßenreinigungssatzung müssen die Gehwege bei Schnee-, Eis- oder Reifglätte zwischen 7 bis 20 Uhr geräumt und gestreut werden. Nach 20 Uhr gefallender Schnee oder auftretende Glätte braucht erst am nächsten Morgen beseitigt werden. Die vollständige Straßenreinigungssatzung kann unter www.pirmasens-land.de/gemeinden/bottenbach/ eingesehen werden.
Ergänzend zur Räumpflicht der Grundstückseigentümer und Grundstücksbesitzer räumt die Ortsgemeinde die öffentlichen Flächen am Dorfgemeinschaftshaus, die Gemeindegrundstücke sowie die Grundschule. Der Friedhof und Spielplatz werden nicht geräumt. Die Gemeindearbeiter sind bei entsprechender Witterungslage ab 6.00 Uhr im Einsatz. Bei höheren Schneelagen erfolgt zusätzlich eine Schneeräumung der öffentlichen Straßen durch die ortsansässige Firma Nafziger. Diese ist zur Unterstützung der Anwohner im Auftrag der Ortsgemeinde tätig. Besonders gefährliche Einmündungs- und Kreuzungsbereiche werden zusätzlich zur Schneeräumung gestreut. Dieser ergänzende Winterdienst entbindet allerdings die Grundstückseigentümer und Grundstücksbesitzer nicht von ihrer eigenen Räum- und Streupflicht. Durch das zur Straßenräumung eingesetzte Räumgerät kann es dazu kommen, das vereinzelt bereits freigeräumte Hofeinfahrten oder sonstige Flächen wieder mit Schnee belagert werden. Es wird versucht, diese möglichst gering zu halten. Ich bitte aber um Verständnis das dies leider nicht immer ganz vermieden werden kann.
Ich weise daraufhin, dass im Falle von Stürzen und Personenschäden aufgrund von nicht geräumten Fuß- und Gehwegen ein Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen den Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksbesitzer entstehen kann. Auch beim Vorliegen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung kann diese bei grob fahrlässigem Verhalten Regressansprüche gegen den Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksbesitzer geltend machen.
Verbesserung der Breitbandversorgung in Bottenbach
Die Deutsche Telekom AG hat den Kabelverzweiger in der Vinninger Straße neben der Apotheke mit Supervectoring-Technik aufgerüstet. Der Ausbau erfolgt eigenwirtschaftlich. Durch die Aufrüstung sind insbesondere Verbesserungen im Bereich der Vinninger Straße, Schulstraße, Im Bösch, Turnstraße, Am Sportplatz, Bogenstraße und am Windhof zu erwarten. Bei der Supervectoring-Technik handelt es sich um eine Weiterentwicklung des VDSL2-Standards. Je nach Entfernung zum aufgerüsteten Kabelverzweiger (MSAN) sind Bandbreiten bis zu 250 Mbit/s im Download und 40 Mbit/s im Upload möglich.
Die Buchbarkeit der entsprechenden Bandbreite ist nach Information der Deutschen Telekom AG voraussichtlich ab Anfang Februar 2021 möglich.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung;
Änderung des Bebauungsplanes "Birkenbusch III" für das Grundstück mit der Flurstücksnummer 679/1, Schulstraße, Ortsgemeinde Bottenbach, im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bottenbach hat am 17.11.2020 folgende Änderung des Bebauungsplanes „Birkenbusch III" für das Grundstück mit der Flurstücksnummer 679/1, Schulstraße, als Satzung beschlossen:
„Der gekennzeichnete Bereich "öffentliche Grünfläche" wird in "öffentliche Parkfläche" geändert.“
Die Änderung des Bebauungsplanes tritt gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 88 Absatz 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit gültigen Fassung, mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 10 BauGB kann der Bebauungsplan mit der Begründung ab sofort bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung PIRMASENS-LAND, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens, Zimmer 215 (II. OG), während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung von § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich ist, wenn sie bzw. er innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, wird auf Folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1.
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2.
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung;
Änderung des Bebauungsplanes "Birkenbusch" für das Grundstück mit der Flurstücksnummer 625/9, Schulstr. 8, Ortsgemeinde Bottenbach, im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bottenbach hat am 17.11.2020 folgende Änderung des Bebauungsplanes „Birkenbusch" für das Grundstück mit der Flurstücksnummer 625/9, Schulstr. 8, als Satzung beschlossen:
„Nebengebäude sind auch innerhalb des Vorgarten- oder Gebäudezwischenraumes (Bauwich) erlaubt.“
Die Änderung des Bebauungsplanes tritt gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 88 Absatz 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit gültigen Fassung, mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 10 BauGB kann der Bebauungsplan mit der Begründung ab sofort bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung PIRMASENS-LAND, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens, Zimmer 215 (II. OG), während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung von § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich ist, wenn sie bzw. er innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, wird auf Folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1.
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2.
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Weihnachtsbaum auf dem Dorfplatz
Der festlich geschmückte Weihnachtsbaum auf dem Dorfplatz strahlt wieder in herrlichen Glanz. Der Tannenbaum wurde in diesem Jahr gespendet von der Familie Carina und Andreas Guhr aus Bottenbach. Vielen Dank an die Spender.
Im Rahmen eines kleinen Arbeitseinsatzes wurde der Baum letzte Woche errichtet und dekoriert. Ein besonderer Dank geht deshalb auch an alle Helfer die durch Ihren Maschineneinsatz dazu beigetragen haben den Baum zunächst zu fällen, zu transportieren, aufzustellen und zu beleuchten.
Seniorennachmittag in der Vorweihnachtszeit – Nikolausgeschenk der Ortsgemeinde
Leider muss aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr auch unser beliebter Seniorennachmittag in der Vorweihnachtszeit ausfallen.
Normalerweise würde dieser traditionell am 2. Adventssonntag mit einem schönen Rahmenprogramm im Dorfgemeinschafshaus stattfinden. Da in 2020 aufgrund der Pandemie bereits das gesamte Seniorenprogramm der Ortsgemeinde wie z.B. unser jährlicher Seniorenausflug und auch der erstmals geplante „Grumbeerbrode“ ausfallen sind und nun auch der Seniorennachmittag ein Opfer der Corona-Pandemie wurde, hat sich der Gemeinderat zu einem besonderen Nikolausgeschenk der Ortsgemeinde für die Senioren entschlossen:
Der 2. Adventssonntag fällt diesmal auf den Nikolaustag am 06.12.2020. Die Ortsgemeinde wird deshalb am 2. Adventssonntag an alle Seniorinnen und Senioren ab einem Alter von 70 Jahren eine kleine Nikolaustüte mit leckeren Dingen aus der Vorweihnachtszeit verschenken. Insgesamt sind in Bottenbach 135 Personen 70 Jahre oder älter.
Die Vorbereitungen laufen. Lassen Sie sich überraschen.
Vielen Dank bereits im Vorfeld an alle Helfer und Unterstützer.
Volkstrauertag 2020
Rede "Zur Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag auf dem Friedhof in Bottenbach"
Im Jahre 2020 ist aufgrund der Corona-Pandemie alles "nichts wie normal". Wir befinden uns zurzeit im Teil-Lockdown und in allen Bereichen des öffentlichen Lebens sind zur Eindämmung der Pandemie schwere Einschränken notwendig. Deshalb muss auch unsere traditionelle Gedenkveranstaltung in kleiner Runde stattfinden. In anderen Orten wird der Kranz teilweise alleine vom Ortsbürgermeister niedergelegt.
Ich bin froh, dass bei uns die Vereinsvertreter und die Vertreter der Ortsgemeinde dies gemeinsam machen. Im Freien, in kleiner Runde und mit entsprechendem Abstand, sehe ich keine Gefahr einer Ansteckung. Ich danke Euch für Eure Teilnahme.
Der Volkstrauertag, welcher 1920 also genau vor 100 Jahren unter dem Eindruck des ersten Weltkrieges, das erste Mal stattgefunden hat, ist ein Tag des stillen Gedenkens an alle Opfer von Krieg und Gewalt und zugleich ein Tag der Besinnung. Gerade in unserer heutigen Zeit, geprägt von aufkeimendem Nationalismus und Populismus in Deutschland, in Europa und in vielen Teilen der Welt ist es wichtig sich zu besinnen. Sich zu besinnen an das unvorstellbare Leid welcher Krieg, Gewalt und Terror über die Menschen gebracht hat und in vielen Ländern und Regionen der Welt immer noch bringt.
Die Kriege des 20. Jahrhunderts haben Millionen von Opfern gefordert. Hinzu kommen unzählige Menschen, die verwundet, verstümmelt oder entsetzlich entstellt wurden. Unsere Vorstellungskraft versagt angesichts dieser Opferzahlen.
Hinzu kommt, dass die Anzahl derjenigen, welche den letzten Krieg in Deutschland miterlebt haben, immer weniger wird. Und die jüngeren Generationen, dazu zählen alle die sich heute hier versammelt haben, können sich einen Krieg, Tod und Zerstörung so nicht vorstellen.
Aber das Leid die millionenfachen Opfer, die schrecklichen Verwüstungen und das unvorstellbare Leid von Krieg und Gewalt dürfen auch 75 Jahre nach dem Ende der zweiten Weltkrieges nicht in Vergessenheit geraten. Und das dies nicht in Vergessenheit gerät, darum sind wir heute hier. Und davon kann uns auch nicht die Corona-Pandemie abhalten.
Die Menschen brauchen Momente des Innehaltens, genauso wie wir Orte des Gedenkens brauchen, damit das, was geschehen ist, nicht verdrängt wird. Die Vergangenheit, geprägt von zwei schrecklichen Weltkriegen und den Lehren die wir daraus gezogen haben, stellt eine wichtige Wurzel unseres heutigen Verständnisses von Staat und Gesellschaft dar. Aber diese Vergangenheit braucht Stützen der Erinnerung. Gedenktage wie dieser und Denkmäler wie z.B. auch auf unserem Friedhof, bringen zum Ausdruck, welche Ereignisse und welche Erfahrungen aus unserer Geschichte wir in unserem Bewusstsein für künftige Generationen bewahren wollen, ja bewahren müssen.
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges, der vom nationalsozialistischen Deutschland entfachte Krieg, ganz Europa in Schutt und Asche gelegt hat und Millionen von Toten zu beklagen waren, ist der Friede zumindest in Europa weitgehend Realität geworden.
Aber dieser Friede ist kein Selbstläufer und keine Selbstverständlichkeit. Es liegt an uns die Schlüsse aus der Vergangenheit zu ziehen und danach zu handeln. Wir sind mitten drin in den zum Teil unfassbaren und unsäglichen Entwicklungen in der Welt und vor unserer Haustür. Der Glaube an die Begrenzbarkeit von Konflikten und an die Inseln unzerbrechlichen Friedens ist eine gefährliche Illusion. Die zunehmenden Flüchtlingsströme der letzten Jahre bezeugen dies.
Der Volkstrauertag ist ein Tag der Erinnerung und der Besinnung; der Erinnerung an Krieg und Gewalt und des Gedenkens an die Toten. Wir verneigen uns in Trauer vor ihnen und bleiben ihnen verbunden in der dauerhaften Verpflichtung für Frieden, Freiheit, Demokratie und Menschlichkeit.
Totengedenken am Ehrenmal
Wir denken heute an die Opfer von Gewalt und Krieg, an Kinder, Frauen und Männer aller Völker.
Wir gedenken der Soldaten, der Menschen die durch Kriegshandlung oder danach in Gefangenschaft, als Vertriebene und Flüchtlinge ihr Leben verloren.
Wir gedenken derer, die verfolgt und getötet wurden, weil sie einen anderen Volk angehörten, einer anderen Rasse zugerechnet wurden, Teil einer Minderheit waren oder deren Leben wegen einer Krankheit oder Behinderung als lebensunwert bezeichnet wurde.
Wir gedenken derer, die ums Leben kamen, weil sie Widerstand gegen Gewaltherrschaft geleistet haben und derer, die den Tod fanden, weil sie an Ihrer Überzeugung oder an ihrem Glauben festhielten.
Wir trauen um die Opfer der Kriege und Bürgerkriege unserer Tage, um die Opfer von Terrorismus und politischer Verfolgung, um die Bundeswehrsoldaten und anderen Einsatzkräfte, die im Auslandseinsatz ihr Leben verloren.
Wir gedenken heute auch derer, die bei uns durch Hass und Gewalt Opfer geworden sind.
Wir trauern mit allen, die Leid tragen um die Toten und teilen ihren Schmerz.
Aber unser Leben steht im Zeichen der Hoffnung. Der Hoffnung auf Versöhnung unter den Menschen und Völkern. Unsere Verantwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der ganzen Welt.
Spendenaufruf zur Unterstützung der Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in diesem Jahr ist die traditionelle Haus- und Straßensammlung für die Kriegsgräberfürsorge in der Gemeinde leider so gut wie unmöglich geworden. Damit entfällt leider auch ein beachtlicher Teil der Einnahmen für die wichtige Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Doch die Aufgaben bleiben bestehen. Wir bitten Sie daher, den Volksbund im Rahmen einer Spende per Banküberweisung oder in die Digitale Spendendose des Volksbundes zu unterstützen. Die Digitale Spendendose finden Sie auf der Internetseite www.volksbund.de oder unter diesem Link:
Sie können gerne auch eine Überweisung auf das Konto des Volksbundes - Bezirksverband Rheinhessen-Pfalz - unter folgender Bankverbindung tätigen:
IBAN: DE65 5455 0010 0380 0449 33
BIC: LUHSDE6AXXX (Sparkasse Vorderpfalz)
Verwendungszweck:
Haus- und Straßensammlung für die Kriegsgräberfürsorge in der Gemeinde Bottenbach
Haben Sie vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Corona-Pandemie
Zur Eindämmung der vermehrten Corona-Infektionen gelten aufgrund der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO ) vom 30.10.2020 im Hinblick auf Bottenbachunter anderem folgende Einschränkungen:
Sprechstunde Ortsbürgermeister
Die persönliche Sprechstunde des Ortbürgermeisters findet weiterhin jeden Montag in der Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr statt. Zur besseren Einhaltung der Corona Abstands- und Hygienevorschriften, allerdings nicht im Bürgermeisterzimmer, sondern im weitaus größeren ehemaligen Büchereiraum. Der Zugang erfolgt wie immer über den Eingang auf der Rückseite. Ich bitte alle Besucher die geltenden Hygieneregelungen einzuhalten und im Dorfgemeinschaftshaus einem Behelfs-Mund-Nasen-Schutz anzulegen und sich vor Eintritt die Hände zu desinfizieren. Entsprechendes Desinfektionsmittel steht bereit. Das Sprechzimmer wird nach jedem Besucher gelüftet und der „Sitzbereich“ desinfiziert. Aufgrund der Tischanordnung ist ein Mindestabstand von weit mehr als den geforderten 1,5 Meter sichergestellt. Besucher bitte ich bis zur Aufforderung im Freien vor dem Eingang Rückseite DGH zu warten.
Außerhalb der Sprechstunde bin ich in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 0172 / 90 74 711erreichbar. Sollte ich das Gespräch nicht direkt annehmen können, rufe ich umgehend zurück
Schließung der örtlichen Freizeiteinrichtungen
Die Räumlichkeiten des -Dorfgemeinschaftshauses, -der Jugendraum -sowie die Grillhütte sind aufgrund der Corona-Situation bis mind. 30.11.2020 geschlossen. Reservierungen bzw. vergebene Vermietungen des Dorfgemeinschaftshauses und der Grillhütte wurden bis zum 30.11.2020 storniert und widerrufen. Die Mieter wurden informiert.
Der Spielplatz bleibt im November weiterhin geöffnet. Auf die Einhaltung der Abstandsregelungen wird hingewiesen.
Verunreinigung durch Hundekot
Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Anwohnern wird nochmals an die Hundehalter appelliert, darauf zu achten, dass die Hunde nicht ihre Notdurft auf Gehwegen, öffentlichen Grünflächen oder sogar in privaten Vorgärten verrichten. Ggfs. bitte ich die Hinterlassenschaften zu entfernen und über die Mülltonne zu entsorgen. Keinesfalls sollten die sog. "Kotbeutel“ aber im den Straßengully geworfen werden. Dies kann zu Verstopfungen der Sickerkästen führen. Aus der Straße „Am Schulland“ liegen Meldungen vor, dass freilaufende Hunde sogar auf der Rückseite von fremden Hausgrundstücken ihr Geschäft verrichten. Ich kann die diesbezügliche Empörung der Anwohner verstehen und bitte jeden Hundehalter um Einsicht und Rücksichtnahme.
Holzeinschlag im Gemeindewald
In den letzten Tagen und Wochen erfolgte im Gemeindewald Bottenbach, insbesondere im Eingangsbereich des Osterwalder sowie im Bereich „Im großen Busch“ ein größerer Holzeinschlag.
Es handelt sich dabei überwiegend um erkrankte Bäume. Im Eingangsbereich des Osterwaldes waren leider viele der mächtigen Buchen mit einem Pilz befallen und die dadurch bedingte Fäulnis im Innern des Stammes hat die Bäume schwer geschädigt. Lt. dem Forstamt hätte diese Erkrankung höchstwahrschein innerhalb von wenigen Jahren zum vollständigen Absterben der Bäume geführt. Vom Krankheitsbild kann sich jeder Interessierte selbst ein Bild machen. (siehe auch Bilder)
Im letzten Winter musste mehrfach genau in diesem Bereich der Osterwald für längere Zeit gesperrt werden, da die Bäume bereits bei leichtem Sturm umfallen oder einfach abbrechen. Der Einschlag nach Sturmbruch ist wesentlich teurer und gefährlich als eine Durchforstung. Beim Sturmbruch bleibt trotz sehr hohen Einschlagkosten nur noch Brennholz übrig. Jetzt ist zumindest noch so, dass wir einen Großteil des Holzes als Industrieholz an die Papierindustrie verkaufen können und noch einen halbwegs vernünftiger Preis erzielen. Brennholz für den örtlichen Bedarf wird natürlich berücksichtigt und ist noch ausreichend vorhanden.
Ähnlich ist die Situation im Großen Busch und unterhalb vom Sportplatz. Dort wurden überwiegen Eschen eingeschlagen. Eschen sind im ganzen Land flächendeckend mit einer Krankheit befallen, die zum Absterben führt. Auch unser "Großen Busch" war massiv befallen. Davon konnte sich jeder an der Vielzahl der bereits abgestorbenen Bäume überzeugen.
Die Durchforstung von Laubholz darf aus naturschutzrechtlichen Gründen nur im Herbst und Winter durchgeführt werden. Das ist nun mal die nasse Jahreszeit. Der Einsatz von großen Maschinen führt deshalb zwangsläufig zu Beeinträchtigungen an Wirtschaftswegen und am Waldboden. In diesem Jahr sind die Schäden durch den Einsatz der Forstmaschinen im Vergleich zu manchen Vorjahren sogar relativ überschaubar. Ohne entsprechenden Maschineneinsatz wäre die Durchforstung aber nicht finanzierbar.
Die Schäden an den Wirtschaftswegen werden wieder beseitigt. Auch ist dort, wo keine Naturverjüngung des Walder möglich ist, eine Wiederaufforstung mit einer Mischung von verschiedenen klimaresistenteren Bäumen geplant.
Im Bereich der großen Rodungen der Borkenkäferfichten im Tiergarten laufen derzeit die Vorbereitungsarbeiten für die vom Gemeinderat beschlossene Wiederaufforstung. Die Vorbereitungsarbeiten werden vom IB als sogenannte Qualifizierungsmaßnahme für Langzeitarbeitslose durchgeführt (Beseitigung von Brombeerhecken und Totholz). Die Vorbereitungsarbeiten sind für die Gemeinde kostenfrei. Die Überwachung erfolgt durch unsere Revierförstern Frau Jäger. Für die Beschaffung der Bäume und die Durchführung der Pflanzung wurden entsprechende Förderanträge gestellt.
Der aktuelle Holzeinschlag und die Schädigung unseres Waldes aufgrund des Klimawandels werden auch in der nächsten Sitzung vom Gemeinderat nochmals thematisiert. Das Forstamt Westrich wird die Situation nochmals ausführlich erläutern. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen an der Sitzung als Zuschauer teilzunehmen. Auf die Einhaltung der Corona-Hygienemaßnahmen und des Abstandgebotes wird geachtet.
Online-Petition gestartet:
Verschuldete Kommunen senden Hilferuf
Vielen Kommunen steht das Wasser bis zum Hals. Elf der bundesweit 20 am höchsten verschuldeten Städte und Landkreise liegen in Rheinland-Pfalz. Grund für die strukturelle Unterfinanzierung ist eine mangelnde Gegenfinanzierung der von Bund und Land jahrzehntelang an die Kommunen übertragenen Pflichtaufgaben.
Die Corona-Pandemie verschärft die prekäre Haushaltslage drastisch.
Am Dienstag, 3. November 2020, ist der Startschuss für die digitale
Unterschriftenaktion „Petition Heimat“ gefallen. In den kommenden sechs Wochen sind alle Bürger aufgefordert, sich für eine bessere Zukunft ihrer Heimat stark zu machen - dazu genügen wenige Klicks im Internet. Die Petition ist an die rheinland-pfälzische Landesregierung und die Fraktionsvorsitzenden im Landtag adressiert. Im Mittelpunkt des geforderten Maßnahmenpaketes steht eine auskömmliche
Finanzausstattung der Kommunen, um die gesetzlich übertragenen Aufgaben auch wahrnehmen zu können, sowie eine Lösung des Altschuldenproblems. Immer mehr Gemeinden, Städten und Landkreisen droht der Verlust eigener Gestaltungsfähigkeit. Denn trotz vielfältiger eigener Sparmaßnahmen bekommen die finanzschwachen Kommunen die massiven Probleme niemals in den Griff. Wie wichtig die Kompetenz der Kommunen zur Lösung von gesellschaftspolitischen Problemen ist, zeigt aktuell die Corona-Pandemie. Gleichzeitig wird die Erfüllung der Aufgaben für die örtliche Gemeinschaft aber zusehends eingeschränkt. Spürbar wird dies für den Bürger vor allem durch Einschnitte bei der Instandsetzung von Straßen, der Gesundheitsvorsorge, dem öffentlichen Nahverkehr sowie bei Kultur, Sport, Freizeit- und Bildungsangeboten.
Dies kann und darf nicht sein, führt es doch mittlerweile dazu, dass die von der Verfassung garantierte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Gemeinden, Städten und Landkreisen mit besonders hohen sozialen Lasten nicht mehr gewährleistet ist. Wenn der Gordische Knoten der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen in Rheinland-Pfalz tatsächlich zerschlagen werden soll, muss dort angesetzt werden,
wo die Finanzverantwortung für die Städte und Gemeinden liegt: Bei der Landesregierung. Die Kommunen benötigen umgehend eine ausreichende Finanzierung der ihnen übertragenen staatlichen Pflichtaufgaben, sodass sie ein Mindestmaß an freiwilligen Leistungen wahrnehmen können, ohne dies über neue Kredite zu finanzieren.
„Ich fordere die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde auf: Bitte beteiligen Sie sich an der Online-Petition, damit wir unsere Heimat auch in Zukunft für alle Generationen lebenswert gestalten können.“
Klaus Weber, Ortsbürgermeister
Sie finden die Online-Petition unter folgendem Link: www.change.org/petitionheimat
Winterbedingte Schließung des Kinderspielplatz
Aus sicherheits- und haftungsrechtlichen Gründen muss der Kinderspielplatz
in der Zeit vom 1. Dezember 2020 bis 15. März 2021 geschlossen werden.
Die Ortsgemeinde Bottenbach übernimmt für Personenschäden, die in der genannten Zeit aufgrund der widerrechtlichen Benutzung des Spielplatzes entstehen, keine Haftung. Ein Winterdienst findet auf dem Spielplatzgelände nicht statt.
Ich bitte um Verständnis, da die Gemeinde während der Winterzeit nicht in der Lage ist, eine unfallfreie Nutzung des Kinderspielplatzes zu gewährleisten.
Brille und Handy gefunden!
Im Bereich des Dorfplatzes wurde am Sonntag, den 18.10.2020 eine Brille (Damenbrille) gefunden.
Am 7. 11. 2020 wurde in der Straße „Am Schulland“ ein Handy gefunden.
Die Eigentümer können sich Montags in der Sprechstunde melden.
Parkplätze am Spielplatz
Aufgrund der guten Nutzung des Spielplatzgeländes kam es über die Sommermonate oft zu Parkplatzproblemen am Spielplatz und zu Beschwerden des Durchgangsverkehrs zur Straße „Am großen Busch“ sowie zu Gefährdungssituationen für spielende Kinder. Zur Entschärfung der Situation werden gegenüber dem Eingang zum Spielplatz bis zum nächsten Frühjahr 3 Parkplätze errichtet. Die Fläche ist im Eigentum der Gemeinde. Die Arbeiten könnten durch die Gemeindearbeiter Großteils inEigenleistung erledigt werden. Bevor der Baubeginn erfolgen kann, muss allerdings erst noch der gültige Bebauungsplan geändert werden. Direkt am Eingang zum Spielplatz wird ein Parkverbot ausgesprochen. Die entsprechenden Beschlüsse wurden in der 12. Gemeinderatssitzung am 01.10.2020 gefasst.
Einweihung der Terrasse im Eingangsbereich der Feuerwehr
Am vergangen Sonntag, den 20.09.2020 wurde die neue Sonnenterasse im Eingangsbereich der Feuerwehr/DGH im Rahmen einer kleinen Feierstunde eingeweiht.
Nachdem im letzten Jahr beim Aufbau des großen Festzeltes zum 125jähigen Jubiläum der Feuerwehr festgestellt wurde, dass die schöne, alte Linde vor dem DGH völlig ausgehöhlt und dadurch nicht mehr standsicher war, musste diese aus Gründen der Verkehrssicherung umgehend gefällt werden. Schnell war die Idee geboren, den Eingangsbereich zum DGH und Mannschaftsraum der Feuerwehr umzugestalten. Nach einigen Überlegungen war klar, wir erweitern den Eingangsbereich um eine Sonnenterasse. Im Februar 2020 hat der Gemeinderat die Umsetzung des Projektes beschlossen. Die Fertigstellung erfolgte im August. Eine Sonnenterasse im Eingangsbereich des DGH kann vielfältig genutzt werden. Zum Beispiel als kleine Bühne bei Veranstaltungen auf dem Dorfplatz, für Besucher des Mannschaftsraumes der Feuerwehr oder für gesellige Nachbesprechungen nach Feuerwehreinsätze. Des Weiteren ist die Sonnenterasse optisch sehr ansprechend und ergib ein schönes Bild vom DGH.
Die letzten Wochen haben gezeigt, dass die Sonnenterasse sehr gut angenommen und genutzt wird. Dies gilt insbesondere auch in Corona-Zeiten. Auf der Sonnenterasse im Freien ist die Gefahr eine Corona-Infizierung wesentlich geringer als in Innenräumen.
Normalerweise sind solche Projekte kompliziert, teuer und langwierig. Nicht so hier bei uns in Bottenbach. Durch den ehrenamtlichen Einsatz der Feuerwehrangehörige und der Mitglieder vom Förderverein Roter Hahn sowie durch die vielen Unterstützter und Spender ist es uns gelungen, das Projekt schnell, unkompliziert und günstig umzusetzen. Alle Arbeiten wurden ehrenamtlich durchgeführt. Die Feuerwehrangehörigen haben alle Arbeiten in Eigenleistung ausgeführt. Dieses Engagement ist wirklich toll und verdient große Anerkennung. Herzlichen Dank an alle Beteiligte.
Dieses besondere Engagement macht eine funktionieren Dorfgemeinschaft aus. Nur gemeinsam können wir etwas erreichen. Trotz geringem finanziellem Spielraum, trotz Corona und gesetzlichen Bestimmungen ist es uns gelungen ein tolles Projekt umzusetzen und das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen. Davon kann sich jeder selbst überzeugen. Hätten wir dieses Objekt, wie häufig üblich mit Planer und regulär über Baufirmen errichtet, wären viele Tausend Euro nötig gewesen. Bei uns wurde durch den Einsatz von vielen Helfern und Unterstützern alles ehrenamtlich gemacht, sogar das Material wurde über persönliche Kontakte der Helfer und Unterstützer günstig organisiert bzw. als Spende zur Verfügung gestellt. Wirklich eine tolle Sache, die zeigt was gemeinsam erreicht werden kann.
Nochmals vielen Dank an alle Helfer, Spender und Unterstützer.
SWR 1- Fernsehen – „Hierzulande“ in Bottenbach
In der Reihe „Hierzulande“ des SWR 1-Fernsehens wurde Bottenbach wieder für die Vorstellung einer Straße ausgewählt.
Bereits im Jahre 2011 wurde ein Beitrag über die Kirchstraße gesendet. Diesmal fiel die Wahl auf die Mittelgasse. Gesucht wurde eine typische Dorfstraße, durchaus noch etwas landwirtschaftlich geprägt, mit interessanten Berichtmöglichkeiten über die Anwohner. Bei der Mittelgasse handelt es sich um eine Dorfstraße mit reichlichen Vergangenheit. Viele Jahrzehnte war in der Mittelgasse die zentrale Milchannahmesteller der Molkerei, das sog. „Milchhaus“ beheimatet. Die Milchviehbetriebe hatten in früheren Zeiten keine eigene Kühlmöglichkeit. Deshalb musste die Milch jeden Morgen und Abend zum Milchhaus gebracht werden. In den 50er Jahren gab es in Bottenbach über 25 landwirtschaftliche Betriebe mit Milchkühen. Das Milchhaus war deshalb die zentrale Anlaufstelle an der es auch immer alle Neuigkeiten des Dorfes gab. Heute stehen in der Mittelgasse zwar nur fünf Wohnhäuser inkl. einem landwirtschaftlichen Betrieb, aber es gibt viele interessante Berichtsmöglichkeiten über die Anwohner und deren Hobbys. Die Dreharbeiten sind für Mitte Oktober geplant. Der Sendetermin wurde bereits auf den 30.Oktober festgelegt. Die Reihe „Hierzulande“ ist Teil der Landesschau Rheinland-Pfalz. Die Landesschau wird immer um 18.45 Uhr gesendet.
Erweiterung Spiel- und Sportgelände
Die Ortsgemeinde Bottenbach und der Sportverein Bottenbach planen eine Erweiterung des Spiel- und Sportgeländes im Bereich zwischen der gemeindlichen Lagerhalle auf dem Bauhof und dem bestehenden Sportplatzgelände bzw. Spielplatz. Das Gelände hat in diesem Bereich erheblich Gefälle. Zur späteren Nutzung ist eine Auffüllung des Geländes erforderlich. Die Vorarbeiten zur Auffüllung des Geländes haben in Absprache mit der Landespflege der Kreisverwaltung Südwestpfalz begonnen. Unter anderem wurden die vorhandenen Baumstümpfe und Wurzelreste des früheren Kiefernbestandes entfernt. Der Kiefernbestand musste im Jahre 2018 nach einem Sturmschaden aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gerodet werden. Die Auffüllung ist offiziell genehmigt. Die Verfüllung darf nur mit beprobtem und freigegebenem Material erfolgen. Zusätzlich müssen landespflegerische Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden.
Arbeitseinsatz an der Grillhütte durch die Straußjugend
Bei der Herstellung eines Stehtisches
Die neuen Sitzflächen
Am vergangen Wochenende fand an der Grillhütte ein Arbeitseinsatz der Straußjugend Bottenbach statt. Aufgrund der Vielzahl der Helfer konnten mehrere Arbeitstrupps gebildet werden, welche mit unterschiedlichen Aufgaben betraut waren. So wurde unter anderem die Sitzflächen innerhalb der Grillhütte vollständig mit einer neunen Holzvertäfelung verstehen und zwei Stehtische für den Außenbereich hergestellt und einbetoniert. Das Ergebnis ist sehr gelungen. Vielen Dank an alle Beteiligte.
Tempo–30-Zone „Am Großen Busch“
Zur Verkehrsberuhigung und Reduzierung der Unfallgefahr ist das gesamte Neubaugebiet Bottenbach bereits seit vielen Jahren als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Die Tempo-30-Zone beginnt an der Einmündung in der Schulstraße bzw. in die Pirmasenser Straße. Da die Straße „Am großen Busch“ erst nach Ausweisung der 30er Zone hergestellt wurde, endete die 30er Zone bisher durch ein entsprechendes Verkehrszeichen vor der Einmündung zur Straße „Am Großen Busch“. In Absprache mit der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land als zuständige Straßenverkehrsbehörde, wurde nun die entsprechende Beschilderung geändert und die Straße „Am großen Busch“ mit in die Tempo-30-Zone aufgenommen.
Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“ ist abgeschlossen
Text und Bilder Matthias Lang
Die Fa. Juchem Asphaltbau GmbH & Co.KG, 55758 Niederwörresbach, hat die Wegebauarbeiten fertiggestellt.
Im Zuge der Wegebauarbeiten wurden eine 3,5 m breite asphaltierte Fahrspur, eine beidseitige Bankette und ein neuer Entwässerungsgraben hergestellt.
In den bisher vorhandenen Entwässerungsgraben werden noch von der Ortsgemeinde in Eigenregie neue Wasserbausteine eingebaut.
Der Einmündungsbereich in die Landesstraße L 478 wurde breiter hergestellt.
Der Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“ (Ortsdurchfahrt in Richtung Grillhütte) ist bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen. Die Bauarbeiten erfolgten durch die Firma Juchem Asphaltbau GmbH & Co. KG aus Niederwörresbach. Die geplante Bauzeit sowie die kalkulierten Gesamtkosten konnten eingehalten werden.
Der Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“ erfolgte auf einer Strecke von ca. 900 m. Unter anderem wurde die Traglast erhöht und eine Fahrbahnverbreiterung hergestellt. Durch die Traglasterhöhung ist der Wirtschaftsweg für die Gewichtsklassen der modernen landwirtschaftlichen Maschinen bestens geeignet. Die Fahrbahn wurde auf 3,50 Meter und die Bankette auf jeweils 75 cm verbreitert. Zusätzlich wurden die Entwässerungsrinnen und die Verrohrung der Wegezufahrten erneuert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 133.000,-- Euro. Die Maßnahme wird mit einem Betrag in Höhe von 71.500,-- Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) gefördert. Die restlichen Kosten werden durch die Ortsgemeinde im Rahmen einer Entnahme aus der Sonderrücklage „Feldwegebau“ gedeckt. (Fotos siehe Titelseite)
Zusätzlich zum geförderten Ausbau des Wirtschaftsweges hat die Ortsgemeinde als eigene Unterhaltungsmaßnahme das Teilstück zwischen dem Wirtschaftsweg und der Grillhütte auf einer Länge von 110 Metern ausgebaut. Dieser Ausbau erfolgte ebenfalls durch die Firma Juchem Asphaltbau. Die Kosten hierfür belaufen sich zusätzlich auf ca. 12.000,-- Euro. Diese Kosten wurden ebenfalls durch die Sonderrücklage „Feldwegebau“ gedeckt.
Baubeginn Ausbau Wirtschaftsweg „An der Trift“
Der Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“ (Ortsdurchfahrt in Richtung Grillhütte) beginnt am 27.07.2020. Die Bauarbeiten werden durch die Firma Juchem Asphaltbau GmbH & Co. KG aus Niederwörresbach ausgeführt. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 3 Wochen gerechnet. Während der Bauzeit erfolgt die Zufahrt zur Grillhütte über den Wirtschaftsweg hinter dem Friedhof. Die Umleitung wird entsprechend ausgeschildert. Die Wirtschaftsweg hinter dem Friedhof wurde für die Umleitung entsprechend ausgebessert.
Der Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“ erfolgt in einer Strecke von 900 m. Unter anderem wird die Traglast erhöht und eine Verbreitung von 50 cm durchgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 135.000,-- Euro. Die Maßnahme wird mit einem Betrag in Höhe von 71.500,- Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) gefördert. Die restlichen Kosten werden durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage „Feldwegebau“ gedeckt.
Der Erlös der Aktion „Wir nähen unseren Mundschutz selbst“ beläuft sich auf 1.100,-- Euro.
In Absprache mit den Beteiligten wird der Erlös zu gleichen Teilen gespendet an:
Förderverein Kindergarten Bottenbach, Förderverein Grundschule Bottenbach, an die Jugendlichen für den Jugendraum sowie für die Seniorenarbeitet Bottenbach
Der Übergabetermin wird noch vereinbart. Vielen Dank an alle Helfer und Unterstützter.
Mobilfunkversorgung in Bottenbach
Seit dem 30.06.2020 ist der stationäre Mobilfunk-Sendemast auf dem Gelände neben dem Friedhof in Betrieb. Die ursprünglich durch die Deutsche Telekom bereits für den 30.03.2020 angekündigte Inbetriebnahme hat sich aufgrund der ausstehenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur um drei Monate verzögert. Der Mobilfunkturm sendet im D1-Netz der Deutschen Telekom mittels 4G-Technik (LTE plus). Aufgrund der direkten Glasfaserversorgung des Funkturmes sind im Mobilfunkbereich Datenübertragungsraten von bis zu 300 Mbit/S (LTE-Max) bei Abschluss eines entsprechenden Vertrags möglich. Auch der Betrieb von sogenannten Hybridmodems (z.B. Speedports) wird unterstützt. Dadurch kann die per Telefonkabel zur Verfügung stehende Bandbreite, bei Bedarf und bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages, nochmals wesentlich erhöht werden.
Des Weiteren besteht jetzt auch grundsätzlich die Möglichkeit das weitere Netzbetreiber (Vodafone oder Telefonica) den Mobilfunkturm zur besseren Mobilfunkausleuchtung nutzen. Entsprechende Bemühung zur Nutzung des Mobilfunkmastes durch Vodafone (D2) und Telefonica (o2) laufen.
Der Mobilfunkturm in Bottenbach liegt hinsichtlich der Mobilfunkausleuchtung an einem sehr guten Standort. Die gesetzlichen Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung werden weit unterschritten.
Hinsichtlich der Angst vor Mobilfunkstrahlen gilt folgender Grundsatz: Die Feldstärke und somit die Strahlenbelastung des Handys liegt in der Regel deutlich über der Feldstärke, die von einem umliegenden Sendemast einwirkt. Je besser also die Funkverbindung zwischen Sendeanlage und Handy ist, desto geringere Feldstärken reichen für eine gute Kommunikation aus. Verschlechtert sich dagegen die Funkverbindung muss das Handy seine Sendeleistung erhöhen, um die Verbindung zu halten. Die Handys regeln ihre Sendeleistung automatisch in Abhängigkeit von der Feldstärke. Guter Empfang bedeutet daher in der Summe betrachtet in der Regel eine geringere Feldstärke und somit eine verringert Strahlung beim Mobilfunknutzer.
Ausflug der Ortsgemeinde / Seniorenfahrt
Nach den derzeit geltenden Corona-Auflagen ist ein Ausflug der Ortsgemeinde mit einem Reisebus nur unter strengen Auflagen möglich. Unter anderen ist die Anzahl der Fahrgäste in Bus auf max. 35 Personen zu begrenzen. Des Weiteren müssen die Fahrgäste im Reisebus während der gesamten Fahrt eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen. Zwar gilt die derzeitige Rechtsverordnung nur bis zum 31.08.2020. Allerdings ist eine wesentliche Lockerung eher unwahrscheinlich. Unter diesen Umständen wird die für Ende August geplante Seniorenfahrt (Ausflug der Ortsgemeinde) abgesagt. Alternativ ist für Sonntag, den 27. September ein zünftiger „Gumbeerbrode“ an der Grillhütte geplant. Die Einhaltung der Corona-Auflagen wäre an der Grillhütte problemlos möglich. Weitere Infos folgen.
Ortsverschönerung durch die Landfrauen
Seit vielen Jahren pflegen die Landfrauen vom Ortsverband Bottenbach die Blumenanlagen im Einmündungsbereich Kirchgasse / Steinhauser Straße sowie am Dorfplatz. Sogar die dort gepflanzten Blumen werden jedes Jahr durch die Landfrauen finanziert. Dieses ehrenamtliche Engagement verdient besondere Anerkennung. Vielen Dank an alle Landfrauen für Euren Einsatz und die tolle Arbeit zum Wohle der Allgemeinheit
Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“
Die Auftragsvergabe zum Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“ (Ortsdurchfahrt in Richtung Grillhütte) ist erfolgt. Der Baubeginn ist für Mitte Juli vorgesehen. Der Ausbau erfolgt in einer Strecke von 800 m. Es wird mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 125.000,-- Euro gerechnet. Unter anderem wird die Traglast erhöht und eine Verbreitung von 50 cm durchgeführt. Die Maßnahme wird mit einem Betrag in Höhe von 71.500,-- Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) gefördert. Während der Bauzeit erfolgt die Zufahrt zur Grillhütte bei Bedarf über den Wirtschaftsweg hinter dem Friedhof. Zu diesem Zweck wurde diese Weg mit Schotter ausgebessert und für PKW befahrbar gemacht. Die Zuwegung während der Baustellenzeit wird ausgeschildert.
Maschinenlärm
Aus gegebenem Anlass möchten wir insbesondere wegen zunehmender Störung der Mittagsruhe auf die folgenden grundsätzlichen Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Bundes-Immissionsschutzverordnung) und das Landesimmissionsschutzgesetz Rheinland-Pfalz hinweisen.
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, von Baumaschinen (wie etwa Betonmischer und Hydraulik-hämmer), über Bau- und Reinigungsfahrzeuge (z.B. Transportbetonmischer, Kehrmaschinen) bis hin zu Landschafts- und Gartengeräten (wie Kettensägen, Laubbläser und Rasenmäher). Alle diese Produkte müssen beim Inverkehrbringen mit einer Kennzeichnung versehen sein, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten wird. Bestimmte Geräte- und Maschinenarten müssen zusätzliche Geräuschgrenzwerte einhalten, die in einer europäischen Richtlinie genau geregelt sind.
Grundsätzlich gilt in Deutschland eine allgemeine Nachtruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Die Maschinenlärmschutzverordnung legt zudem zeitliche Beschränkungen für den Betrieb zahlreicher Maschinen- und Gerätearten in lärmempfindlichen Gebieten fest.
Das Landesimmissionsschutzgesetz Rheinland-Pfalz legt daneben Ruhezeiten beim Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen fest. Der Betrieb der im Anhang zur Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung aufgeführten Geräte und Maschinen ist in Gebieten, die dem Wohnen dienen sowie in bestimmten Sondergebieten an Werktagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht zulässig.
Ausnahmen von der Mittagsruhe gelten nur für Geräte und Maschinen, die gewerblich oder im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge genutzt werden.
Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den genannten Ruhezeiten zulassen, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen im öffentlichen Interesse geboten ist. Geräte und Maschinen zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen ohne zeitliche Beschränkung benutzt werden, wenn die Wetterlage dies erfordert.
Pirmasens, den 28.04.2020
Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land
i.A. H. Borne
Bedarfsermittlung Bauplätze
Zur Entscheidung über die Lage und Größe des Baugebietes (Abwägung zwischen dem großen Baugebiet „Auf dem Kälbling“ und dem kleineren Baugebiet „Im Großen Busch II“) sowie über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Erschließung bitte ich alle Bauplatzinteressenten, welche innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre Bauabsichten haben, sich bei mir, Klaus Weber; zu melden (Tel. 06339/993344 oder 0172/9074711 bzw. unter webklaus@gmx.de).
Die Genehmigung des Baugebietes und die Erschließung sind abhängig von der Anzahl der Bauinteressenten.
Sobald die Corona-Situation es zulässt, findet eine Bürgerversammlung der Anlieger und Eigentümer eines möglichen Baugebietes „Auf dem Kälbling“ zur ausführlichen Information statt.
Informationen Corona-Maßnahmen
Seit dem 24.06.2020 gelten die Bestimmungen der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung. Die Corona-Bekämpfungsverordnung ist ergänzt durch eine Vielzahl von einzelnen Hygieneverordnungen die jeweils für einen besonderen Teilbereich bzw. Maßnahme gelten.
Die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sowie die derzeit gültigen Hygienekonzepte sind unter www. corona.rlp.de veröffentlich.
Aufgrund der Bestimmungen der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz hat sich die Ortsgemeinde Bottenbach dazu entschlossen, die Leichenhalle weiterhin für Trauerfeiern geschlossen zu halten.
Bekäpfung Borkenkäfer
Im Rahmen der Bekämpfung des Borkenkäfers mussten im Bottenbacher Gemeindewald „Tiergarten“ nochmals über 500 Festmeter Fichtenholz eingeschlagen werden. Bereits in Vorjahr sind 1200 Festmeter dem Borkenkäfer zum Opfer gefallen. Der Einschlag erfolgte in den letzten zwei Wochen unter Einsatz eines Harvesters. Die massive Ausbreitung des Borkenkäfers ist unter anderem den extrem trocken Sommern der letzten Jahre geschuldet. Trotz des großen Preisverfalles auf dem Holzmarkt für Fichtenholz bleibt zur Eindämmung der Borkenkäferausbreitung keine Alternative. Wiederaufforstungsmaßnahmen sind geplant.
Umgestaltung Eingangsbereich Feuerwehr
Die Arbeiten zur Herstellung zur Umgestaltung des Eingangsbereiches der Feuerwehr haben begonnen (siehe Bild). Der Eingangsbereich wird durch eine Terrasse erweitert und barrierefrei gestaltet. Die bisherigen Arbeiten wurden von der Feuerwehr in Eigenleistung erbracht Vielen Dank an alle Beteiligten.
Die Arbeiten zur Umgestaltung des Eingangsbereiches der Feuerwehr stehen kurz vor dem Abschluss. Der Eingangsbereich wird durch eine Terrasse erweitert und barrierefrei gestaltet.
Lediglich die Sitzbänke, ein Stehtisch sowie das Geländer müssen noch montiert werden. Die Sitzprobe der ersten Besucher konnte trotzdem Corona-konform bereits durchgeführt werden (siehe Bild).
Alle Arbeiten wurden der Feuerwehr und dem Förderverein Roter Hahn e.V. in Eigenleistung erbracht. Vielen Dank an alle Beteiligten.
Spielplatz
Seit Sonntag, den 03.05.2020 ist der Spielplatz in Bottenbach wieder geöffnet. Die 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz wurde entsprechend gelockert. Die Zeit der Corona-Sperre des Spielplatzes wurde genutzt um die Erd- und Pfasterarbeiten zur Errichtung des Pavillions auszuführen. Das Pavillion selbst wird im Laufe des Monats Mai errichtet. Das Pavillion hat eine Größe von 4,65 Meter im Durchmesser und wird in Holzbauweise errichtet. Der Pavillon soll unter anderem als Wetterschutz dienen und so die Nutzungsmöglichkeiten des Spielplatzes erweitern. Die Ortsgemeinde Bottenbach hat zur Umsetzung der Maßnahme eine Förderungen in Höhe von 70 % der Nettokosten durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Leader Pfälzerwald Plus erhalten. LEADER wird durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) fnanziert. Vielen Dank an alle Beteiligte.
Lebensmittelangebot in Bottenbach
CAP-Mobil, jeden Samstag von 12.00 bis 12.40 Uhr, Oberer Parkplatz DGH
Die Produktpalette des Cap-Mobils umfasst 850 Artikel aus den Sortimenten Obst und Gemüse, Milchprodukte, Fertiggerichten, Konserven, Tabak, Zeitschriften, Hygieneartikel und Tiefkühlprodukte. Alle Lebensmittel werden ohne Aufpreis, das heißt zum gleichen Preis wie im großen Cap-Markt in Thaleischweiler-Fröschen verkauft. Auch Bestellungen sind durch die Anbindung an den stationären Markt möglich und können bei der nächsten Tour mitgebracht werden.
Landmetzgerei Dillmann, jeden Dienstag von 15.15 bis 16.15 Uhr, Unterer Parkplatz DGH
Das Verkaufsauto der Landmetzgerei Dillmann aus Vinningen bietet frische Wurst- und Fleischwaren aus eigener Produktion. Auch Bestellungen werden gerne entgegengenommen.
Bäckerei Ernst, jeden Mittwoch und Freitag zwischen 7.00 und 9.00 Uhr mit mehreren Haltestellen in verschiedenen Straßen
Das Verkaufsauto der Bäckerei Ernst aus Vinningen bietet frische Teig – und Backwaren aus eigener Produktion sowie ein kleines Sortiment an Lebensmittel für den täglichen Bedarf.
Jung hilft Alt - Stark hilft Schwach
Aufgrund der aktuellen Geschehnisse rund um das Thema Corona Virus möchten wir, Die Straußbuwe Bottenbach, Euch gern helfen.
Um die älteren, schwächeren Bürger so wenig wie möglich in Gefahr zu bringen, übernehmen wir gern Eure Einkäufe oder andere Erledigungen.
Meldet Euch, wir sind für Euch da! Straußbuwe Bottenbach